
(c) Susanne Haberland
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, den Erhalt der vorhandenen städtischen Förderschulen sicherzustellen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Düsseldorfer Förderschulen in die Vorarbeiten für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit aufzunehmen. Hierbei sind die zu erwartenden schulrechtlichen Veränderungen der neuen Landesregierung zu berücksichtigen.
Das neunte Schulrechtsänderungsgesetz (SchulG) legt fest, dass „Gemeinsames Lernen“ grundsätzlich in allgemeinen Schulen stattfinden soll. Bei Bedarf können aber auch Förderschulen weitergeführt werden.
Mit der Änderung wurden ebenfalls neue Mindestgrößen für Förderschulen per Verordnung vorgeschrieben. Die Folge: Auch in Düsseldorf mussten Einrichtungen aufgelöst oder zusammengelegt werden.
Die neue NRW-Landesregierung von CDU und FDP beabsichtigt, die entsprechende Verordnung wieder zu ändern, und hat zudem als Sofortmaßnahme ein Moratorium angekündigt: Bis zu einer qualitativen Verbesserung des inklusiven Lernens sollen keine weiteren Förderschulen geschlossen werden.
Gleichzeitig wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die kommunalen Schulträger bei der Entwicklung regionaler Förderschulentwicklungspläne zu unterstützen.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich bei der Inklusion für eine echte Wahlfreiheit der Eltern von Kindern mit Förderbedarf ein. Der Elternwunsch darf auch nicht durch die Schließung von Förderschulen und dadurch bedingt größere Entfernungen zwischen Schule und Elternhaus schleichend ausgehebelt werden.
Daher möchten wir den Erhalt der städtischen Düsseldorfer Förderschulen sicherstellen und diesen Schultyp – auf der Grundlage der möglicherweise geänderten Rechtslage – in die künftige Schulentwicklungsplanung einbeziehen.
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