Antrag: Erfahrungsbericht zur Zweckentfremdungsverordnung

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 19.03.2012
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der kommenden Ausschusssitzungen einen Erfahrungsbericht zu der Anwendung der bis zum Jahr 2006 gültigen Zweckentfremdungsverordnung NRW zu geben. Dargestellt werden soll dabei insbesondere, welche Erfahrungswerte in den letzten zehn Jahren, in denen die Zweckentfremdungsverordnung NRW Gültigkeit besaß, gesammelt wurden und ob der nunmehr gesetzlich ermöglichte Erlass einer entsprechenden Satzung auf kommunaler Ebene für die Landeshauptstadt sinnvoll und zweckdienlich ist.

Begründung:

Im Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) novelliert. Die gesetzlichen Änderungen sind am 27. Januar 2012 in Kraft getreten. Der neu eingefügte § 40 Abs. 4 WFNG NRW ermächtigt die Kommunen, per Satzung ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum zu regeln. Zu den Änderungen des WFNG NRW wird der Städtetag Nordrhein-Westfalen den Kommunen Handlungsempfehlungen geben. Die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen ist deshalb zunächst abzuwarten.

Voraussetzung für den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung ist, dass in der Stadt eine erhöhte Wohnungsnachfrage besteht. Dies ist durch eine Analyse nachzuweisen und sollte einer möglichen Satzung im Rahmen der Begründung beigefügt werden.

Um über den Erlass einer kommunalen Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum befinden zu können, ist eine Darstellung der Erfahrungswerte erforderlich, die in den letzten Jahren gesammelt wurden, in denen die Zweckentfremdungsverordnung NRW Gültigkeit besaß. Insbesondere ist dabei aufzuzeigen, wie sich das Verfahren bei Zweckentfremdungen von Wohnraum darstellte und welche Vor- und Nachteile die Verordnung mit sich brachte.

Klaus-Dieter Lukaschewski
Michael Latka