Antrag: Einrichtung einer mobilen Zahnarztpraxis für Alten- und Pflegeeinrichtungen

Antrag: Einrichtung einer mobilen Zahnarztpraxis für Alten- und Pflegeeinrichtungen
Andreas-Paul Stieber
Sitzung am 04.03.2020
Andreas-Paul Stieber

Laut der „Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie“ (DMS V) sind knapp 30 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf nicht mehr selbst in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen und zu pflegen. Mit zunehmendem Pflegebedarf steigt dieser Anteil deutlich an. Die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen ist darum im Schnitt schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist für sie besonders hoch – sie benötigen Unterstützung bei der täglichen Mundhygiene. Rund 60 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf sind nicht mehr in der Lage, einen Zahnarzttermin zu organisieren und dann die Praxis auch aufzusuchen.[1]

Die Voraussetzungen für die Versorgung von Versicherten in Pflegeeinrichtungen haben sich seit 2014 erheblich verbessert: Eine damals von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeitete Rahmenvereinbarung ermöglicht es Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Einrichtungen zu schließen, um deren Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort systematisch zu versorgen. Leider steht bis heute bundesweit nur in jedem dritten Pflegeheim eine Kooperationszahnärztin oder ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung zur Verfügung.[2]

Dass die zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten auch in Düsseldorfer Pflege- und Alteneinrichtungen noch besser werden muss, zeigte eindrücklich ein Vortrag des Zahnarztes Dr. Dirk Bleiel im Düsseldorfer Seniorenrat am 29. November 2019.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine bestmögliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in Düsseldorfer Alten- und Pflegeheimen ein. Dazu gehört für uns auch eine regelmäßige Kontrolle und Behandlung der Menschen vor Ort, falls sie nicht mehr in der Lage sind, selbstständig oder mit Hilfe eine Zahnarztpraxis aufzusuchen. Wir fordern deshalb eine mobile Zahnarztpraxis, die zu den Menschen in die Einrichtungen kommt.    




[1] Vgl. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung et al. (Hrsg.) (2016): Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) – Kurzfassung. Berlin.

[2] Vgl. Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vom 19. August 2019 unter www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-19-8-2019.1320.de.html (abgerufen am 13. Februar 2020).

 

Anfrage:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Zahnärztekammer Nordrhein bis zur Sommerpause 2020 die Einrichtung und den Betrieb einer mobilen Zahnarztpraxis für die Stadt Düsseldorf zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten.

In der Prüfung enthalten sein sollen eine Darstellung der technischen und personellen Anforderungen sowie eine Schätzung der Kosten für Anschaffung, Unterhalt und Betrieb einer mobilen Praxis.

Darüber hinaus ist zu prüfen,

  1. wie eine solche Praxis dauerhaft – z. B. durch wechselweise Aufgabenwahrnehmung wie beim stationären zahnärztlichen Notdienst – betrieben werden kann,
  2. inwieweit auch eine regelmäßige Versorgung von Wohnungslosen in das Betriebskonzept einbezogen werden kann.