Antrag: Eigentumssituation und Nutzung des Hofgärtnerhauses

Rolf Tups
Sitzung am 13.07.2017
Rolf Tups
Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt,

  1. das Hofgärtnerhaus im Eigentum der Stadt zu belassen.
  2. das Hofgärtnerhaus – für den Fall eines Umzugs des Theatermuseums in das Gebäude KAP 1 – nur gemeinwohlorientiert und der besonderen stadthistorischen Bedeutung des Gebäudes entsprechend zu nutzen.
    Grundsätzlich sollte das Hofgärtnerhaus auch künftig für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
    Die abschließende Entscheidung über eine eventuelle Neunutzung des Hofgärtnerhauses trifft der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf.

 

Begründung:

Im Rahmen des Projekts „KAP 1“ planen der Oberbürgermeister und die Verwaltung, das Theatermuseum aus dem Hofgärtnerhaus an den Konrad-Adenauer-Platz zu verlagern. Anschließend soll die Immobilie Hofgärtnerhaus, dessen Grundmauern auf das Jahr 1770 zurückgehen, veräußert werden.

Die CDU-Ratsfraktion ist strikt gegen einen Verkauf des historischen Baus, der ursprünglich von Hofgärtner Behrends, in späteren Jahren von Maximilian Friedrich Weyhe bewohnt wurde. Wir möchten dieses Stück Kulturerbe aus dem 18. Jahrhundert unbedingt erhalten. Dazu soll es im Eigentum der Stadt Düsseldorf bleiben.

Zudem spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, das Theatermuseum im Hofgärtnerhaus zu belassen. Die vorgesehene Unterbringung im ehemaligen Postgebäude am Hauptbahnhof (KAP 1) würde einen geordneten und erfolgreichen Museumsbetrieb unmöglich machen, weil dort die bisherige räumliche Einheit aus Ausstellungsfläche, Archiv und Bühne zerstört wäre.

Einer Verlagerung des Theatermuseums können wir nur dann zustimmen, wenn der Zielstandort vergleichbar günstige räumliche Bedingungen wie das Hofgärtnerhaus bietet. Für den Fall des Auszugs möchten wir eine dem Gebäude und seiner Geschichte angemessene Nachnutzung durch eine gemeinwohlorientierte Institution sicherstellen. Die Nutzung soll im Pacht- oder Mietverhältnis erfolgen. Die Stadt soll die öffentliche Zugänglichkeit des Hofgärtnerhauses grundsätzlich zur Auflage machen.

Darüber hinaus soll die Stadt potenzielle Nachnutzer unter dem Gesichtspunkt auswählen, dass wegen fehlender Stellplätze am Haus nur ein eingeschränkter Publikumsverkehr möglich ist.