Antrag: Düsseldorf schockt Ersthelfer-App zur schnellen Lebensrettung einführen

Sitzung am 27.05.2020
Andreas-Paul Stieber

Nach Informationen des Deutschen Reanimationsregisters erleiden in Deutschland pro 100.000 Einwohner jedes Jahr rund 30 bis 90 Menschen außerhalb eines Krankenhauses einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Das sind mindestens 50.000 Menschen pro Jahr.[1] Nur zehn Prozent der Betroffenen überleben.[2]

Das Gehirn beginnt bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bereits nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss unwiederbringlich zu sterben. Dies ist ein wichtiges Zeitfenster, in dem der Laienhelfer oder die Laienhelferin mit einer sofortigen Herzdruckmassage Leben retten kann. Denn bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen im Durchschnitt acht Minuten oder länger. Wenn mehr Menschen unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen der Patientinnen und Patienten verdoppeln bis verdreifachen.[3]

In den letzten Jahren haben bereits immer mehr Laien bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand reanimiert. Dennoch greifen immer noch zu wenige Menschen im Notfall ein. Im Jahr 2015 wurde z. B. nur bei knapp 34 Prozent aller Herz-Kreislauf-Stillstände eine Reanimation durch Laien begonnen.[4] Wenn Passanten oder Angehörige im Ernstfall sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden, könnten in Deutschland jedes Jahr 10.000 Leben zusätzlich gerettet werden.[5]

Die CDU-Ratsfraktion möchte die Reanimations-Quote in Düsseldorf durch geeignete Maßnahmen weiter steigern. Hierzu können wir uns neben Initiativen wie der Einübung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Schulunterricht und einer breit angelegten Informationskampagne auch die Einführung einer Ersthelfer-App nach dem Vorbild Hamburgs vorstellen.[6] Diese ermöglicht das schnelle Absetzen eines Notrufs und unterstützt bei der sich anschließenden Ersthilfe. So werden beispielsweise der nächstgelegene Defibrillator-Standort angezeigt und weitere registrierte Nutzerinnen und Nutzer der App in der näheren Umgebung alarmiert.

[1] Vgl. Deutsches Reanimationsregister unter www.reanimationsregister.de (abgerufen am 12. Mai 2020).

[2] Vgl. Jan-Thorsten Gräsner (et al.) (2014): Optimierung der Reanimationsversorgung in Deutschland. Notfall + Rettungsmedizin, 17, S. 314-316.

[3] Vgl. Bernd W. Böttiger (et al.) (1999): Long term outcome after out-of-hospital cardiac arrest with physician staffed emergency medical services: the Utstein style applied to a midsized urban/suburban area.

[4] Vgl. Deutsches Reanimationsregister unter www.reanimationsregister.de (abgerufen am 12. Mai 2020).

[5] Vgl. Jan-Thorsten Gräsner (et al.) (2014): 10 Thesen für 10.000 Leben. Bad Boller Reanimationsgespräche. Notfall + Rettungsmedizin, 17, S. 313.

[6] Vgl. Informationen auf der Seite www.hamburg-schockt.de (abgerufen am 12. Mai 2020).

Antrag:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beauftragt die Verwaltung,

  1. in Kooperation mit den vier Trägern des Düsseldorfer Rettungsdiensts sowie der Feuerwehr die möglichst flächendeckende Einübung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Schulunterricht,
  2.  die Durchführung einer breit angelegten Informationskampagne zum Thema Reanimation,
  3.  die Einführung einer Ersthelfer-App nach Hamburger Vorbild

zu prüfen und ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung samt Kostenschätzung zu erarbeiten. Dieses soll dem Ausschuss bis zu den nächsten Etatberatungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Andreas-Paul Stieber