
(c) Laurence Chaperon
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Verwaltung darin, die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung sowie vor einer eventuellen Inbetriebnahme der CO-Pipeline gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Nachdruck zu vertreten.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte des aktuellen Planänderungsverfahrens und vor einer eventuellen Inbetriebnahme der CO-Pipeline die Sicherheitsbelange der Düsseldorfer Bevölkerung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Nachdruck zu vertreten. Insbesondere sind bei der Erstellung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans die Bedenken und Anregungen der Katastrophenschutzbehörden in aller Deutlichkeit einzubringen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seinem einstimmigen Beschluss vom 30.08.2007 bereits eindeutig Stellung zum Bau einer Kohlenmonoxid-(CO)-Pipeline durch die Bayer Material Science AG (BMS) bezogen. So ist der Sicherheit der Bevölkerung, angesichts eines Bauvorhabens dieser Größenordnung sowie eines hinreichenden Gefährdungspotenzials, der entsprechende Vorrang einzuräumen.
Zwischenzeitlich konnte der Bau der Pipeline größtenteils abgeschlossen werden. Aufgrund gerichtlicher Auseinandersetzung mit Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster sowie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf war die Inbetriebnahme der Anlage bis heute nicht möglich. Gleichzeitig wurden die seitens des Verwaltungsgerichts angemahnten Mängel sowie Planabweichungen (auf Antrag der Bayer Material Science AG) durch die Bezirksregierung in einem neuen Planänderungsverfahren zusammengefasst.
Innerhalb dieses Verfahrens konnten die Träger öffentlicher Belange (Landeshauptstadt Düsseldorf als zuständige kommunale Katastrophenschutzbehörde) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis zum 26.10.2012 erneut Einwände und Anregungen vorbringen. Den in diesem und in früheren Verfahren durch die Stadt vorgebrachten Sicherheitsbedenken und Anregungen muss auch im neuen Verfahren vollständig Rechnung getragen werden.
Auch im Bereich der Erstellung der für den Betrieb notwendigen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP) sind immer noch offene Fragen erkennbar. Insbesondere die Errichtung des von der Stadt geforderten abgestimmten Sirenenwarnsystems sowie dessen Betrieb durch die Bayer Material Science AG (BMS) muss weiterhin Gegenstand der Genehmigung der genannten Pläne sein.
Daher sollte die Landeshauptstadt Düsseldorf in den weiteren Verfahrensschritten alle Möglichkeiten nutzen, um so in dieser wichtigen Frage Einfluss für die Menschen unserer Stadt zu nehmen.
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