Antrag: Aufsichtsrat für die städtische Holding einrichten

Rolf Tups
Sitzung am 11.02.2016
Rolf Tups

Die städtische Holding wird auch künftig der finanzwirtschaftliche Mittelpunkt im Konzern der Landeshauptstadt Düsseldorf sein. Die Bedeutung der Holding ist so groß, dass die Gesellschaft durch einen vom Rat bestimmten Aufsichtsrat kontrolliert werden muss. Die politische Kontrolle von Gesellschaften ist gängige Praxis.

Antrag:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Aufsichtsrats für die städtische Holding für die Ratssitzung am 10. März 2016 vorzulegen.

Begründung:

Die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH ist eine 100%-ige Tochter der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von Beteiligungen. Die Holding hält im Anlagevermögen u. a. Anteile an der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH (100 %), der Rheinbahn AG (95 %), der Flughafen Düsseldorf GmbH (50 %), der Stadtwerke Düsseldorf AG (25,05 %) und der Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (25 %). Dementsprechend ist die Bedeutung der städtischen Holding als finanzwirtschaftlicher Mittelpunkt im Konzern der Landeshauptstadt Düsseldorf so groß, dass aus Sicht der CDU-Ratsfraktion die Einsetzung eines Aufsichtsrats erforderlich ist.

Rüdiger Gutt