
(c) Susanne Haberland
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 die „Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ beschlossen. Darin ist in § 4 (2) geregelt, dass die Kunstkommission dem Rat der Landeshauptstadt und den zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich über ihre Arbeit berichtet.
Die CDU-Ratsfraktion möchte den Inhalt des Berichts, den Zeitpunkt seiner Abgabe sowie die zu beteiligenden Gremien nun genauer festlegen, nachdem die Kunstkommission seit 21. März 2018 offiziell besteht. Wir halten es für sinnvoll und aus Gründen der Transparenz auch für geboten, dass die Kommission sämtliche Projekte, Aktivitäten und zugehörige Kosten bzw. Aufwendungen in ihrem Jahresreport auflistet. Zudem soll sie ihren Bericht allen betroffenen Gremien pünktlich zu den Beratungen über den Haushaltsplanentwurf vorlegen, sodass jeweils der erste Sitzungszyklus nach der Sommerpause erreicht wird.
- Der Rat beschließt, § 4 (2) der Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum vom 19. Mai 2017 wie folgt zu ergänzen:
Die Kunstkommission berichtet dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf und allen betroffenen Fachausschüssen einmal jährlich in den ersten Sitzungen nach der Sommerpause über ihre Arbeit unter vollständiger Angabe von laufenden und abgeschlossenen Aktivitäten und Projekten in Verbindung mit den zugehörigen Aufwendungen.
- Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die Kunstkommission ihren Bericht für das Jahr 2018 ausnahmsweise im kommenden Sitzungszyklus allen betroffenen Fachausschüssen und schließlich dem Rat am 11. Oktober 2018 vorlegen soll.
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