Antrag: Änderung § 4 (2) der Richtlinien für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum

Rolf Tups
Sitzung am 23.05.2019
Rolf Tups

Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 die „Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ beschlossen. Darin ist in § 4 (2) geregelt, dass die Kunstkommission dem Rat der Landeshauptstadt und den zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich über ihre Arbeit berichtet.

Die CDU-Ratsfraktion möchte den Inhalt des Berichts, den Zeitpunkt seiner Abgabe sowie die zu beteiligenden Gremien genauer festlegen, nachdem die Kunstkommission seit
dem 21. März 2018 offiziell besteht. Transparenz gegenüber der Politik ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit der Kommission.

Im vergangenen Jahr wurde ein CDU-Antrag, der in die gleiche Richtung ging wie der vorliegende, von der Ampelmehrheit im Rat abgelehnt. Als Begründung wurde in der Diskussion u. a. genannt, die Kunstkommission würde durch unsere Initiative – die eigentlich nur die bereits bestehende Berichtspflicht konkretisiert – unnötig mit Bürokratie überzogen. Außerdem müssten sich nicht nur die Künstlerinnen und Künstler, sondern auch die neue Geschäftsstelle erst einmal in ihre Aufgabe einfinden.

Wir als CDU sind überzeugt: Nach mehr als einem Jahr Arbeit von Kunstkommission und deren Geschäftsstelle ist nun der richtige Zeitpunkt für eine leicht veränderte Neuauflage unseres damaligen Antrags gekommen – auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich Beschlussvorlagen von der Politik beanstandet wurden (konkret beim Projekt Kunst am Bau am Goethe-Gymnasium). Überdies ist dem Rat bis heute noch nicht aus der Kommission berichtet worden.

In einem ausführlichen Bericht der Kommission sollen neben der Kostenübersicht auch Angaben zur Auskömmlichkeit bzw. Überschreitung des jährlichen Budgets zwingend gemacht werden. Dieses dringende Erfordernis ergibt sich für uns insbesondere aus der umstrittenen und erzwungenen „Budgethilfe“ des Kunstpalasts beim Ankauf der Kunstwerke „Beulenmann“ und „Ay Shay“, wie in der Presse zu lesen war.[1]




[1] Vgl. Artikel „Wahrzeichen: Der Beulenmann darf bleiben“ (Westdeutsche Zeitung, 5. April 2019)

 

Antrag:

Der Rat beschließt, § 4 (2) der Richtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum vom 19. Mai 2017 wie folgt zu ergänzen:

Die Kunstkommission berichtet dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf und allen zuständigen Fachausschüssen einmal jährlich jeweils in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über ihre Arbeit unter vollständiger Angabe von laufenden und abgeschlossenen Projekten in Verbindung mit sämtlichen zugehörigen finanziellen Aufwendungen (aufgeschlüsselt nach Kostenbereichen). Bei Überschreitung des jährlichen Budgets sind eine schriftliche Begründung und die Nennung der heranzuziehenden Kostenstelle (Produkt, Konto) erforderlich.

Rüdiger Gutt