Anfrage: Zukunft des Kinderbauernhofs Niederheid

Anfrage: Zukunft des Kinderbauernhofs Niederheid
Florian Tussing
Sitzung am 07.05.2019
Florian Tussing

Seit annähernd zehn Jahren diskutieren Verwaltung und Politik über die Zukunft des beliebten Gutshofs in Holthausen. Gravierende bauliche Mängel haben zu erheblichen Nutzungseinschränkungen geführt. Die Stadt als Eigentümerin der Immobilie war nicht bereit, den Kinderbauernhof zu sanieren. Dadurch konnte die Betreiberin ihr therapeutisches und pädagogisches Angebot nicht vollumfänglich anbieten bzw. ausbauen. Nachdem die Stadt entschieden hatte, den Gutshof zu veräußern, wurden Gespräche mit zwei Interessenten geführt. Leider wurde bislang kein Abschluss der Verhandlungen erreicht. Für den Kinderbauernhof Niederhof haben sich noch keine neuen Perspektiven ergeben. Die jetzige Pächterin, aber auch die Familien und Schulen wissen nicht, wie es weitergeht.

2016 hatte die CDU-Ratsfraktion angeregt, einen Runden Tisch einzuberufen, um alle Beteiligten mitzunehmen. Das wurde von der Ampel-Mehrheit abgelehnt, da nur noch die Klärung des Kaufpreises und baurechtlicher Fragen anstünden. Zweieinhalb Jahre später sind die Probleme offensichtlich immer noch nicht gelöst.

Dies zeigte sich auch an anderer Stelle: In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses präsentierte die Verwaltung das Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „Offene Kinder- und Jugendarbeit“. Und sie kam zu der Erkenntnis, dass im Sozialraum Holthausen keine gesundheitsbezogenen Angebote bestehen. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Kinderbauernhof Niederheid blieb in dieser Analyse außen vor. Er wird derzeit auch nicht für Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise die Düsselferien, genutzt.

Anfrage:
  1. Wie lautet das Ergebnis der baurechtlichen Prüfung zum Gutshof in Holthausen, wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen, und wann wird die Veräußerung abgeschlossen sein?
  2. Warum hat die Verwaltung das therapeutische und pädagogische Angebot des Kinderbauernhofs Niederheid bislang nicht in ihre Kinder- und Jugendförderplanung einbezogen?
  3. Welche konzeptionellen Überlegungen bestehen seitens Verwaltung, Pächterin und des künftigen Eigentümers, das Angebot des Gutshofs für schulische und gesundheitsfördernde Maßnahmen sowie für Freizeitveranstaltungen zu nutzen?