Anfrage: Zielvereinbarungen und Controllingberichte in der Praxis

Sabine Schmidt
Sitzung am 26.01.2016
Sabine Schmidt
Anfrage:
  1. Mit welchen Ämtern und Instituten der Landeshauptstadt hat das Gleichstellungsbüro in den vergangenen drei Jahren Zielvereinbarungen zur Förderung der beruflichen Chancengleichheit der Beschäftigten abgeschlossen, und wie wird eine nahtlose Fortschreibung der jeweiligen Vereinbarungen sichergestellt? (Auflistung nach Ämtern/Instituten und Daten der jeweils zuletzt geschlossenen Vereinbarung)
  2. Welche Ämter und Institute der Landeshauptstadt haben in den vergangenen drei Jahren Controllingberichte zu den abgeschlossenen Zielvereinbarungen eingereicht? (Auflistung nach Ämtern/Instituten und Daten des jeweils zuletzt eingereichten Berichts)
  3. Wie geht das Gleichstellungsbüro vor, wenn Ämter oder Institute die genannten Zielvereinbarungen nicht einhalten oder keine Controllingberichte abgegeben werden?
Begründung:

Der Plan zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Düsseldorf (Chancengleichheitsplan) ist ein wichtiger Baustein in der Gleichstellungs- und Personalpolitik der Landeshauptstadt.

Zur Umsetzung der Ziele des Chancengleichheitsplans schließt das Gleichstellungsbüro für jeweils drei Jahre mit allen Ämtern und Instituten Zielvereinbarungen. Zu diesen Zielvereinbarungen soll nach 1,5 Jahren ein Zwischencontrolling und am Ende der Laufzeit – beim Abschluss neuer Zielvereinbarungen – ein Schlusscontrolling erfolgen.

Der Ausschuss für die Gleichstellung hat am 19.05.2015 einen neuen Leitfaden für die Erstellung entsprechender Zielvereinbarungen beschlossen. Die CDU-Ratsfraktion möchte sich genauer über den praktischen Umgang der Verwaltung mit Zielvereinbarungen und Controllingberichten informieren.