Anfrage: Wohnen auf dem Gelände des ehemaligen Franziskanerklosters

Dr. Alexander Fils
Sitzung am 20.01.2016
Dr. Alexander Fils
Anfrage:
  1. Stimmt es, dass auf dem Gelände des ehemaligen Franziskanerklosters – entgegen dem Wettbewerbsergebnis – in Teilbereichen oder auch in Gänze kein Wohnen mehr vorgesehen ist?
  2. Sofern Lärmprobleme an der Kreuzung Oststraße/Immermannstraße eine Nutzungsänderung begründen, wäre es möglich, durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen wie Doppel- oder Dreifachverglasung Wohnen generell auch an diesem Standort zu realisieren, oder zumindest höhere Geschosse einer Wohnnutzung zuzuführen?
Begründung:

Nach über 160 Jahren wurde der Standort des Franziskanerklosters an der Ost-/Immermannstraße aufgegeben und das 0,7 Hektar große Gelände einer neuen städtebaulichen Planung zugeführt. Ziel war es, an diesem innerstädtischen Standort neuen Wohnraum zusammen mit kleinteiligen gewerblichen Nutzungen zu verwirklichen. Im Frühjahr 2015 wurde eine zweistufige Mehrfachbeauftragung ausgelobt, die eine Analyse der städtebaulichen Rahmenbedingungen und Entwicklungsziele beinhaltete. Der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens sah schließlich folgerichtig vor, das Gelände größtenteils für Wohnen zu nutzen.

Nunmehr heißt, dass auf dem Gelände Wohnen wegen Lärmproblemen nicht in dem bekannten Umfang realisiert werden könne.

Die CDU-Ratsfraktion bittet um Auskunft, ob dies zutrifft und ob etwaige Lärmprobleme nicht durch Lärmschutzmaßnahmen behoben werden können, damit das Ziel, eine „neue Wohnadresse“ im Zentrum von Düsseldorf zu entwickeln, erreicht werden kann.

Angelika Penack-Bielor