
(c) Susanne Haberland
Anfrage:
- Besteht im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit oder der Kooperation mit der Polizei ein Frühwarnsystem, das Vorkommnisse wie z. B. das Eintreffen der irischen Wanderfahrer am 7. August rechtzeitig signalisiert, falls ja, warum hat es in diesem Fall nicht funktioniert, falls nein, warum hat die Verwaltung bislang davon abgesehen, ein solches System einzurichten?
- Gibt es bestimmte Gruppen, Gruppengrößen oder Merkmale von Personen, gegen die bzw. bei deren Auftreten/Vorliegen der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) nichts unternimmt, und falls ja, warum ist dies so?
- Welche Priorisierung nimmt der OSD bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vor, die bei räumlicher Nähe der Vorkommnisse durch unterschiedliche Gruppen begangen werden?
Begründung:
Der Fall der irischen Landfahrer auf den Rheinwiesen hat gezeigt, dass der OSD keine Ordnungswidrigkeit angezeigt hat und die Landfahrer – ohne ein Ordnungsgeld zu bezahlen – weiterfahren konnten. Jeder andere Bürger oder Gast dieser Stadt wäre für ein Befahren der Oberkasseler Rheinwiesen und das Campieren dort mit einer Ordnungsstrafe belegt worden.
Nach unserer festen Überzeugung muss geltendes Recht nach gleichen Maßstäben angewandt werden und kann nicht in Abhängigkeit von bestimmten Merkmalen, wie z. B. Gruppengrößen oder Ähnlichem, abgewandelt werden. Wir wollen deshalb wissen, wie sich die Arbeit des OSD grundsätzlich gestaltet, welche Ermessensspielräume bestehen und wer diese festlegt.
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