Anfrage: Wie geht es weiter beim Abstellbahnhof Düsseldorf?

Peter Blumenrath
Sitzung am 02.05.2019
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Welche konkreten baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung kommen aus Sicht der Verwaltung in Frage, um den vom Abstellbahnhof Düsseldorf ausgehenden Lärm – wie ihn der TÜV Rheinland in seinem Gutachten vom 12. März 2019 festgestellt hat – zu reduzieren?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung im vorliegenden Fall die Verhältnismäßigkeit zwischen technischem sowie finanziellen Aufwand und dem Nutzen möglicher Lärmschutzmaßnahmen, welche rechtlichen Folgen ergeben sich hieraus für einen ausreichenden Lärmschutz, und liegen der Verwaltung vergleichbare Erfahrungen anderer Kommunen vor?
  3. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung inzwischen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Immissionsschutzbehörde erhalten, und welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung für Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die Landeshauptstadt, sollte das Eisenbahn-Bundesamt nicht zeitnah tätig werden?
Begründung:

Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch den Betrieb des Abstellbahnhofs Düsseldorf zwischen Wersten und Eller war in den letzten Monaten mehrfach Gegenstand von Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und in der Bezirksvertretung 8.

Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich immer wieder über mit laufendem Motor längere Zeit abgestellte Dieselloks und die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung beklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in einem Urteil festgestellt, dass Gleisanlagen nicht ausschließlich als Verkehrswege zu betrachten sind. Werden sie als Abstellanlage genutzt, unterliegt der von abgestellten Zügen oder Lokomotiven ausgehende Lärm dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Hier sind dann die Vorgaben der TA-Lärm einzuhalten. Die Bahn kann sich daher nicht auf den Bestandsschutz von Schienenwegen berufen.

Im Frühjahr 2018 hatten sich DB-Regio AG, DB-Netz AG und Eisenbahnbundesamt bereiterklärt, an einer qualifizierten Schallimmissionsschutzmessung mitzuwirken, die Betriebsabläufe beurteilen und mögliche Maßnahmen bewerten sollte.

Die Ergebnisse des vom TÜV Rheinland erstellten Gutachtens wurden der Politik Anfang April 2019 zur Verfügung gestellt. Der TÜV kommt in seiner Prüfung dabei zu dem Ergebnis, dass „die zulässigen Immissionsrichtwerte im Tages- und Nachtzeitraum zum Teil erheblich überschritten werden“. Für die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte seien somit Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.

Wie die Verwaltung in der Ratssitzung am 11. April 2019 mitteilte, wurde das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Immissionsschutzbehörde von der Landeshauptstadt aufgefordert, im vorliegenden Fall entsprechend tätig zu werden.

Für die CDU-Ratsfraktion ist der Schutz der Menschen vor Lärm sehr wichtig. Daher möchten wir uns über die aktuelle Entwicklung dieses Falls und die rechtlichen Möglichkeiten von Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. der Landeshauptstadt zur Schaffung von Lärmschutz informieren.