Anfrage: Werbung in U-Bahn-Stationen

Andreas Hartnigk
Sitzung am 16.02.2011
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Welche Regelungen zur Zulässigkeit von Werbung in Düsseldorfer U-Bahn-Stationen wurden bisher zwischen der Stadt und der Rheinbahn getroffen?
  2. Welche Gesichtspunkte sprechen für oder gegen die Anbringung von Werbung auf den seitlichen Flächen der Rolltreppen sowie an den Treppenstufen in U-Bahn-Stationen?
  3. Welche bautechnischen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkte sind bei der Zulassung von Werbung in den U-Bahn-Stationen zu berücksichtigen?
Begründung:

Die Werbebranche ist ein wichtiger wirtschaftlicher Zweig. Neben den bereits bekannten Formen der Werbung wird mittlerweile auch die Werbung an Treppenstufen und Rolltreppen immer attraktiver. So werden beispielsweise in den Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn AG die Treppenstufen bereits für Werbezwecke genutzt. Auch in den hoch frequentierten U-Bahn-Stationen im Düsseldorfer Stadtgebiet bietet sich diese Art der Werbung an. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Werbeflächen handelt es sich dabei um eine leicht umsetzbare Form der Werbung.

Andreas Hartnigk
Manfred Neuenhaus