Anfrage: Weiterentwicklung Dachmarkenstrategie

Klaus Mauersberger
Sitzung am 19.02.2015
Klaus Mauersberger
Anfrage:
  1. Warum wurde der Ausschuss in seiner Sitzung am 19. Januar 2015 nicht über die Rücknahme des Antrags zur Eintragung der Kurzversion „:D“ beim Deutschen Marken- und Patentamt informiert, welche rechtlichen Auswirkungen hat der fehlende Markenschutz durch die nationalen Behörden, und warum konnte im Gegensatz dazu die Kurzversion des Logos beim europäischen Amt für die Harmonisierung des Binnenmarkts eingetragen werden?
  2. Wie werden die Kurz- bzw. die Langversion des „lächelnden D“ derzeit eingesetzt, und welche Rolle sollen sie künftig in der Kommunikations- und Imagestrategie der Landeshauptstadt einnehmen?
  3. In welcher Form soll die seit 2013 durchgeführte Dachmarkenkampagne fortgeführt werden, und welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Image der Stadt regional und überregional weiterzuentwickeln?

 

Begründung:

Düsseldorf hat als Stadt viel zu bieten: wirtschaftliche Stärke, hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität, eine große und aktive Kunstszene, zahlreiche größere und kleinere Veranstaltungen und natürlich ein hohes Maß an rheinischer Lebensfreude und Gelassenheit.

Seit 2013 soll eine Dachmarkenkampagne dazu beitragen, dieses ausgewogene Bild von Düsseldorf auf verschiedenen Wegen verbreiten. Mit dem „lächelnden D“ soll die „Düsseldorf-Familie“ erstmals übergreifend visualisiert werden. Das Dachmarkenlogo ist so seit dem Start der Kampagne vielfach im Düsseldorfer Stadtbild zu sehen. Inzwischen stellt die Landeshauptstadt auch Düsseldorfer Vereinen das Logo für Werbezwecke zur Verfügung.

Anfang 2013 wurde die Langversion „:Düsseldorf“ beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragen. Das Schutzverfahren für die Kurzvariante „:D“ galt lange Zeit als nicht abgeschlossen. Wie nun am 21.1.2015 der Presse zu entnehmen war, hat die Landeshauptstadt ihren Antrag auf Markenschutz zurückgezogen. Im Gegensatz dazu konnte die Kurzversion offenbar bei der zuständigen europäischen Behörde (Europäische Amt für die Harmonisierung des Binnenmarkts) eingetragen werden.

Gleichzeitig stellt das „lächelnde D“ nur einen Teil eines umfassenden Dachmarkenprozesses dar. Ausgehend von Beiträgen aus einem Bürgerwettbewerb, von Kulturinstituten und –einrichtungen, von städtischen Tochtergesellschaften, von Vertretern aus Wirtschaft (Industrie, Mode, Tourismus u. ä.), Wissenschaft und Kreativszene sowie von der Arbeit eines politischen Beirats wurde eine Kommunikationsstrategie und Dachmarkenkampagne entwickelt, die seit 2013 umgesetzt wird.

Die CDU-Ratsfraktion möchte die Sitzung des Ausschusses dazu nutzen, sich über die Hintergründe der aktuellen Entwicklung und die zukünftigen Pläne der Verwaltung zu informieren.