Anfrage: Was macht Düsseldorf Marketing mit den steigenden Werbeeinnahmen?

Klaus Mauersberger
Sitzung am 14.01.2020
Klaus Mauersberger

In der Sitzung des Rates am 28. November 2019 haben Oberbürgermeister Geisel und sein Ampel-Bündnis gegen die Stimmen der CDU eine Übertragung der Einnahmen aus Werbenutzungsrechten im öffentlichen Straßenraum auf die Düsseldorf Marketing GmbH (DM) zum 1. Januar 2020 beschlossen. Damit verbunden war auch eine Erhöhung der der DM zur Verfügung stehenden Mittel um 1.133.000 Euro im Jahr 2020 bzw. 1.369.000 Euro für die Jahre 2021 bis 2023. Damit stehen DM im Jahr 2020 nach derzeitigem Stand rund 5.780.000 Euro zur Verfügung, in den Jahren 2021 bis 2023 sogar 6.016.000 Euro.

Begründet wurde der Schritt mit einer notwendigen Ausweitung der Tätigkeiten von DM und ihrer Tochter, der Düsseldorf Tourismus GmbH (DT). So finde eine „kontinuierliche Weiterentwicklung der Marke Düsseldorf [...] anhand von Marktforschung und Durchführung von Projekten bislang nur rudimentär statt“.[1] Mit den ab 2020 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln solle die „Entwicklung neuer Produkte sowie Angebote und die entsprechende Vermarktung auf nationaler und internationaler Ebene“[2] erfolgen. Ferner heißt es in der Vorlage, dass „mit einem weiteren Anstieg der Einnahmen aufgrund zukünftiger Änderungen des Verbraucherpreisindexes und des Wirksamwerdens der Umsatzpachtvereinbarung“[3] zu rechnen sei. 

In derselben Sitzung des Rates wurde darüber hinaus die Vorlage OVA/031/2019 verabschiedet. Diese sieht eine Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Sondernutzungssatzung) vor. Dazu gehört auch die Neueinführung bzw. massive Erhöhung von Gebühren für Werbeanlagen im Straßenraum. So kosten ab sofort zum Beispiel hinterleuchtete Großflächenvitrinen in der Nutzungszone I[4] (sogenannte Mega-Lights oder City-Light-Boards) je angefangenen Quadratmeter jährlich 1.600 Euro. Nach alter Fassung der Satzung waren es hingegen nur 28,95 Euro – eine Steigerung um satte 5.400 Prozent! Bei Werbebildschirmen, die bewegte Bilder oder Filme wiedergeben, wurden in Zone I Nutzungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro jährlich je angefangenem Quadratmeter neu eingeführt.

Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion werden sich die Einnahmen aus Werbenutzungsrechten im öffentlichen Straßenraum durch die Änderung der Sondernutzungssatzung damit nochmals erhöhen. Offen bleibt bislang, was die DM mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln vorhat.

Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung bzw. der Düsseldorf Tourismus GmbH beantworten zu lassen.




[1] AWTL/027/2019, S. 4.

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Zur genaueren Abgrenzung der Zone I vgl. die umfangreiche Straßenaufstellung in Anlage 2 zur Sondernutzungssatzung.

 

Anfrage:
  1. Wie hoch werden die voraussichtlichen Einnahmen von DM und DT im Bereich „Werbenutzungsrechte im öffentlichen Straßenraum“ in den Jahren 2020 ff. insgesamt sein, und welchen Anteil haben daran die in Vorlage OVA/031/2019 beschlossenen Steigerungen bzw. die Neueinführung von Nutzungsgebühren?
  2. Welche konkreten Projekte zur Marktforschung und zur Weiterentwicklung der Marke Düsseldorf planen DM und DT für das Jahr 2020, welche Inhalte werden diese haben, und welche Claims werden ggf. verwendet?
  3. Welche neuen Produkte und Angebote sollen im Jahr 2020 geschaffen werden, wie werden diese voraussichtlich vermarktet, und welche Kosten werden hierfür kalkuliert?