Anfrage von Ratsherrn Rüdiger Gutt: Bahnlärm und Bestandsschutz an Düsseldorfer Bahnstrecken

Peter Blumenrath
Sitzung am 27.10.2016
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Hat die Verwaltung im Zusammenhang mit Bahnlärm und Bestandsschutz an Bahnstrecken die Informationen Düsseldorfer Bürgerinitiativen zur Auslegung des Begriffs „erheblicher baulicher Eingriff“ geprüft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
  2. Welche Auswirkungen ergeben sich ggf. daraus für den Bestandsschutz der Düsseldorfer Schienenwege und einen möglichen Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz an diesen Strecken?
  3. Was hat die Verwaltung seit der Sitzung des Ausschusses am 16. Juni 2016 unternommen, um mehr Lärmschutz an den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet zu erreichen, welche weiteren Schritte sind für die kommenden Monate vorgesehen, und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm in ihrer Arbeit zu unterstützen?
Begründung:

Der stark ansteigende Schienengüterverkehr bringt für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnstrecken vielfältige Lärmbelastungen mit sich, die die Lebensqualität beeinträchtigen und Stress- und Gesundheitsschäden verursachen können.

So sind auf der Bahnstrecke in Grafenberg derzeit durchschnittlich 147 Zugbewegungen an Werktagen (Stand 2011) zu beobachten. Für 2025 ist mit einer Zunahme des Schienengüterverkehrs allein in diesem Bereich auf 228 Zugbewegungen zu rechnen.

Nach Messungen der Verwaltung verkehrt der größere Teil der Züge mit Geschwindigkeiten bis 90 km/h. Es wurden jedoch an allen Tagen auch Güterzüge mit Vorbeifahrtgeschwindigkeiten von 90 bis 120 km/h ermittelt.

Die mittlere Länge der Züge beträgt ca. 500 Meter. Eine typische Güterzugvorbeifahrt wirkt ca. 1 Minute deutlich ein und ist insgesamt ca. 3 Minuten wahrnehmbar. Dabei werden Maximalpegel zwischen 63 dB(A) und 90 dB(A) sowie Dauerschallpegel von bis zu 63 dB(A) am Tag und bis zu 67 dB(A) in der Nacht erreicht.

Beim o. g. Beispiel Grafenberg sind Züge also aktuell insgesamt mehr als 7 ¼ Stunden/Tag zu hören. 2025 werden es dann am Tag rund 11 ½ Stunden sein.

Seit 2013 befassen sich Bezirksvertretungen, Ausschüsse und der Rat intensiv mit dem Bahnlärm und setzen sich für die zeitnahe Umsetzung verschiedener Lärmschutzmaßnahmen ein.

Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion berichtete die Verwaltung so z. B. in der Sitzung des Ausschusses am 1. Oktober 2015 über die rechtlichen Rahmenbedingen von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahnstrecken. Dabei wurde deutlich, dass aktuell für die Düsseldorfer Bahnstrecken kein Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz bestehe, da bislang an den Schienenwegen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen worden seien. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens allein reiche hier nicht aus.

In der Sitzung des Umweltausschusses am 16. Juni 2016 wurde nun jedoch mitgeteilt, dass aktuell Informationen der Bürgerinitiativen geprüft würden, wonach der Begriff eines „erheblichen baulichen Eingriffs in den Schienenweg“ durch das Eisenbahnbundesamt inzwischen neu ausgelegt werde. Dabei wurde auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2013 sowie interne Verfügungen des Bundesamtes verwiesen. Die Verwaltung sagte zu, die Eingaben umgehend zu prüfen.

Der Schutz der Menschen vor Bahnlärm hat für mich eine sehr hohe Priorität. Daher verfolge ich das Ziel, Bestandsstrecken mit stark steigender Lärm- und Verkehrsbelastungen mit Neubaustrecken gleichzusetzen. Die Sitzung des Ausschusses möchte ich deshalb zum Anlass nehmen, um mich in diesem Zusammenhang über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.

Rüdiger Gutt