Anfrage von Ratsherrn Christian Rütz aus aktuellem Anlass: Sanierungsvorhaben und Nutzungskonzept für den Kulturbahnhof Eller

Anfrage von Ratsherrn Christian Rütz aus aktuellem Anlass: Sanierungsvorhaben und Nutzungskonzept für den Kulturbahnhof Eller
Christian Rütz
Sitzung am 06.02.2020
Christian Rütz

Im Pressedienst der Stadt vom 31. Januar 2020 erklärt Oberbürgermeister Thomas Geisel in der Angelegenheit Kulturbahnhof Eller, „das zuständige Dezernat gebeten [zu haben], zunächst einmal ein Nutzungskonzept für das Gebäude als Grundlage für die Sanierung vorzulegen“. Zudem betont er, der Bahnhof „steht nicht zum Verkauf“.

Die CDU-Ratsfraktion und die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 setzen sich seit Langem für eine Sanierung des baufälligen Bahnhofsgebäudes sowie für die Beibehaltung der kulturellen Nutzung ein. Der Kulturbahnhof Eller ist eine attraktive Kulturinstitution im Düsseldorfer Osten und wichtig für Stadtteil und Stadtbezirk. Er wird auf hohem Niveau betrieben und zieht zahlreiche Besucherinnen und Besucher an.

Auf Initiative der CDU-Fraktion[1] hat die Verwaltung am 16. Mai 2019 in der BV 8 unter anderem zum Stand der Entwicklung eines Nutzungskonzepts berichtet[2]. Dabei wurde knapp mitgeteilt, dass nach damaligem Stand „an dem Status der Nutzung des Kulturbahnhofs Eller festzuhalten ist“. Weiter hieß es: „Die Verwaltung hat dem [sic!] Freundeskreis Kulturbahnhof Eller e. V. gebeten, ein Betriebskonzept, mit Angaben zu den Kosten und deren Finanzierung, vorzulegen.“

Tatsächlich hatte die Verwaltung schon im Jahr 2013 die BV 8 darüber informiert, dass zu einem „vom Freundeskreis Kulturbahnhof Eller vorgelegte[n] Nutzungs-
konzept“
abschließende Abstimmungen zwischen ihr und dem Freundeskreis „zurzeit“ erfolgen würden.[3]

Gegenüber der Rheinischen Post sagte Dr. Markus Dreist, Beisitzer im Vorstand des Freundeskreises Kulturbahnhof Eller e. V. und Mitglied der SPD-Fraktion in der BV 8, am 14. März 2019, der Freundeskreis habe seit 2011 wiederholt ein Nutzungskonzept vorgelegt. „Probleme in der internen Kommunikation hätten eine weitere Bearbeitung durch die Stadt aber verhindert.“ Mit Blick auf die ausstehenden Sanierungsarbeiten am Gebäude (u. a. Dachsanierung, Neubau rechter Anbau) erklärte der SPD-Politiker zudem, man wisse voraussichtlich Ende März 2019, „wann was passiert“.

Die CDU-Ratsfraktion nimmt zur Kenntnis, dass das finale Nutzungskonzept bis heute – nach über sechs Jahren – nicht vorgelegt wurde. Auch ist bislang unklar, wann mit einer Vollsanierung des Gebäudes zu rechnen ist. In der Liste „Sanierungsbedarfe Kulturgebäude Stadt Düsseldorf“[4] (Stand: 24. Oktober 2019) ist für den Kulturbahnhof Eller kein Datum genannt und sogar ausgeführt: „Weiteres Vorgehen ist grundsätzlich u. a. nach Vorliegen eines Betriebskonzeptes und Prüfung der Wirtschaftlichkeit abzustimmen. Maßnahme nach verwaltungsinternen Haushaltsberatungen zurückgestellt.“

Entsprechend groß war unsere Überraschung, als wir am vergangenen Freitag vom Vorstoß des Oberbürgermeisters zur Beauftragung eines Nutzungskonzepts erfuhren.


[1] Vgl. 178/ 27/2019: Antrag: Nutzungskonzept und Sanierung.

[2] Vgl. 178/ 190/2019: Informationsvorlage: Kulturbahnhof Eller – Nutzungskonzept und Sanierung.

[3] 178/ 214/2013: Informationsvorlage: Kulturbahnhof Eller.

[4] KUA/047/2019, eingebracht am 12. November 2019 in den Bauausschuss und am 14. November 2019 in den Kulturausschuss.

 

Anfrage:

Was hat den Oberbürgermeister aktuell veranlasst, die Verwaltung um Vorlage eines Nutzungskonzepts für das Gebäude des Kulturbahnhofs Eller zu bitten, warum wurde die Politik in die Entscheidung nicht eingebunden, und welchen Gremien wird das Konzept wann vorgelegt? Ist es richtig, dass die Verwaltung den Freundeskreis Kulturbahnhof Eller e. V. im Jahr 2019 um Vorlage eines Betriebskonzepts gebeten hat, obwohl bereits seit 2013 ein Nutzungskonzept des Freundeskreises vorliegt, wenn ja, warum erfolgte die Neubeauftragung im Jahr 2019, und bis wann soll der Freundeskreis sein jetziges Konzept vorlegen? Was war der Hintergrund der Zurückstellung der Sanierung „nach verwaltungsinternen Haushaltsberatungen“[1], und wann kann mit weiteren Sanierungsschritten gerechnet werden? [1] Ebd.