Anfrage von Ratsfrau Mucha und Ratsherrn Wiedon: Digitale Schule – Endgeräteausstattung

Anfrage von Ratsfrau Mucha und Ratsherrn Wiedon: Digitale Schule Endgeräteausstattung
Constanze Mucha und Stefan Wiedon
Sitzung am 14.05.2020
Constanze Mucha und Stefan Wiedon

Der Rat hat im Dezember 2019 mit Beschluss zum Medienentwicklungsplan die Verwaltung beauftragt, „ein Konzept zu elternfinanzierten Endgeräten zu erstellen und dieses dem Rat bis Mitte 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen – mit dem Ziel, eine 1:1 Endgeräteausstattung an jeder Schule zu ermöglichen“.[1]

Obwohl dieses Konzept bislang nicht vorliegt, hat die Stadtspitze Mitte März 15.000 Tablets bestellt, um im August 2020 voraussichtlich insgesamt 23.500 Geräte in den Schulen einsetzen zu können. Das würde einer 1:4-Ausstattung entsprechen.[2] Zudem erklärte die Stadt sich am 28. April 2020 bereit, „den Zuschuss des Bundes für die Anschaffung von Unterrichts-Tablets auf 100 Prozent aufzustocken“.[3] Damit will sie „finanziell schwächer gestellte Familien bei der Anschaffung von Geräten für den digitalen Unterricht“[4] unterstützen.

[1] Beschlussvorlage „Medienentwicklungsplan der Düsseldorfer Schulen“ (SCHUA/014/2019).
[2] Vgl. mündlicher Bericht „Corona und Schulen“ im Schulausschuss am 29. April 2020.
[3] Städtischer Pressedienst vom 28. April 2020: „Tablets für Schülerinnen und Schüler: Stadt stockt Bundeszuschuss auf 100 Prozent auf“.
[4] Ebd.

Anfrage:

1. Welche Veränderungen ergeben sich für das beauftragte Konzept zur elternfinanzierten Endgerätebeschaffung durch die Ankündigung der Stadt, bedürftigen Düsseldorfer Familien den Kauf eines Unterrichts-Tablets bis zu hundert Prozent zu bezuschussen, und wie beurteilt die Verwaltung die daraus entstehende Situation, dass es künftig zwei Nutzergruppen (Schüler/innen mit städtischen Leihgeräten vs. Schüler/innen mit  eigenen Endgeräten) an den Schulen gibt?

2. Wie hoch ist der Finanzbedarf für die Stadt, der sich aus der zugesagten Endgeräteanschaffung für bedürftige Kinder ergibt, und über welche Haushaltsstelle sollen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden?

3. Wie viel Geld steht den Schulen in 2020 ff. darüber hinaus noch für digitale Anschaffungen (Endgerätebestellung, Klassenraumausstattung, Nutzung bzw. Umstellung vorhandener Lernumgebungen usw.) zur Verfügung?