
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Welches System wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Außendienst zur Erfassung von Verstößen verwendet?
- Welche Gesichtspunkte sprechen für oder gegen die Verwendung von Smartphones als Arbeitsmittel zur Meldung von Verstößen und welche zusätzlichen Erkenntnisse wurden aus dem probeweisen Einsatz von Smartphones durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt gewonnen?
- In welchem Zeitrahmen könnte bei einer positiven Bewertung der Verwendung von Smartphones eine Umstellung erfolgen?
Begründung:
In der Landeshauptstadt wurden probeweise Smartphones im Außendienst des Ordnungsamtes eingesetzt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzten die Smartphones als Arbeitsmittel zur Aufnahme von Beweisfotos und Erfassung der Tatbestände sowie der anschließenden, unmittelbaren Versendung der entsprechenden Daten an die Bußgeldstelle. Von Interesse ist die Beurteilung der in der Testphase gesammelten Erfahrungen.
Andreas Hartnigk
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