
(c) Ralph Sondermann
- Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, um die Herkunftsbezeichnung von unverpackter Ware auf Wochenmärkten (insbesondere Obst und Gemüse) zu überprüfen, wie häufig werden entsprechende Kontrollen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen haben sie bisher geführt?
- Haben die Verwaltung in diesem Zusammenhang (z. B. während der Erdbeer- und Spargelsaison) vermehrt Beschwerden erreicht, und wenn ja, wie wird ihnen nachgegangen?
- Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um beim Verkauf von lose in Schalen angebotener Ware, die Einhaltung der angegebenen Füllmenge sicherzustellen?
Die Düsseldorfer Wochenmärkte bieten ein besonderes Einkaufserlebnis unter freiem Himmel. Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, frische Ware aus der Region und aus Übersee zu beziehen. Mit rund 66 Marktveranstaltungen auf 26 Wochenmärkten steht den ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot zur Verfügung. Gleichzeitig gelten die Märkte als beliebte Treffpunkte und beleben die Stadtkultur.
Laut Medienberichten kommt es insbesondere beim Verkauf von unverpackter bzw. in Schalen angebotener Ware immer wieder zu Problemen. So wird die Herkunftsbezeichnung der Waren nicht immer korrekt angegeben, oder es kommt zu Abweichungen bei der angegebenen Füllmenge.
Gerade im Saisonverkauf (Spargel, Erdbeeren u. Ä.) versuchen einige Anbieter so, einen unlauteren Vorteil im Wettbewerb mit der großen Mehrheit der korrekten Händlerinnen und Händler und der Kundschaft zu erzielen.
(Vgl. http://www.ardmediathek.de/tv/Mittagsmagazin/Erdbeeren-aus-Deutschland/Das-Erste/Video?bcastId=314636&documentId=35708364)
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für attraktive Wochenmärkte in der Landeshauptstadt ein. Dazu gehört, neben einem vielfältigen Angebot, auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und einseitiger Vorteilsnahme. Ebenso muss ein fairer Wettbewerb zwischen den Händlerinnen und Händler gewährleistet sein. Daher möchten wir die Sitzung des Ausschusses nutzen, um uns über die aktuelle Entwicklung und die Kontrollmaßnahmen der Verwaltung zu informieren.
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