Anfrage: Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Andreas-Paul Stieber
Sitzung am 30.08.2017
Andreas-Paul Stieber

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Bisher galt diese Regelung bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Zum 1. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch.

Diese Ausweitung des Kreises der Leistungsbezieher wird zu höheren Belastungen in der Verwaltung führen. Eine angemessene personelle Ausstattung ist hier notwendig, um die Anträge der Leistungsbezieher zeitnah bearbeiten zu können.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales  zu setzen und zu beantworten.

Anfrage:
  1. Wie viele Alleinerziehende bezogen 2015 und 2016 einen Unterhaltsvorschuss und wie viele Kinder sind davon betroffen und wie hoch prognostiziert die Verwaltung die Zahlen für 2017?
  2. Wie hoch sind die Ausgaben der Stadt in 2015 und 2016 für diesen Kreis der Leistungsempfänger/innen und wie hoch die Einnahmen, die durch Regressmaßnahmen gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchgeführt wurden und welche Ausgaben prognostiziert die Verwaltung für 2017?
  3. Gewährleistet die Stadt eine entsprechende personelle Ausstattung, um die zu erwartenden zusätzlichen Anträge zeitnah bearbeiten zu können und wie sieht diese aus?
Florian Tussing