
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Wie beurteilt die Verwaltung die Teilzeitausbildung unter Berücksichtigung der Aspekte Fachkräftemangel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Ausbildung behinderter Menschen?
- Wird bei der Stadtverwaltung eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht bzw. durchgeführt, wenn ja, welche praktischen Erfahrungen wurden gemacht?
- Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, Auszubildende und Düsseldorfer Unternehmen anlassbezogen über die Chancen und Vorteile einer Teilzeitausbildung zu informieren?
Begründung:
Eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz ermöglicht – bei reduzierter täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit und ohne Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer – einen beruflichen Abschluss.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist für junge Menschen, die aufgrund früher familiärer Verpflichtungen keine Vollzeitausbildung absolvieren können, eine sehr gute Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Auch für behinderte Menschen, für die eine ganztägige Ausbildung eine übermäßige Belastung darstellen kann, kann eine Teilzeitausbildung eine geeignete Möglichkeit sein, eine berufliche Qualifizierung zu erlangen.
Eine weiter gehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Silvia Wiechert
Thomas Nicolin
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