Anfrage: Strategie des Stadtentwässerungsbetriebes zur Klärschlammbehandlung

Andreas Hartnigk
Sitzung am 20.10.2015
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Wurde eine Nutzung des Energieträgers Klärschlamm als teilentwässerter Schlamm oder Trockengut  im Energiekonzept der vorhandenen Kläranlagen geprüft, eventuell in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Düsseldorf (Monoverbrennungsanlage, Fernwärmenetz), wie hoch sind die Schlammmengen der Klärwerke Nord und Süd im Jahr insgesamt, und ist die Option einer eigenen Monoverbrennung geprüft worden, bei der auch die erheblichen Transportvorgänge wegfallen würden?
  2. Hat sich der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf mit den Städten in Verbindung gesetzt, die bereits Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung betreiben, und die Anwendbarkeit dieser Verfahren auf die beiden Kläranlagen geprüft, und ist geplant, ein eigenes Forschungsprojekt ins Leben zu rufen, und wenn ja, ist genügend qualifiziertes Personal dafür vorhanden?
  3. Ist in der Personalplanung des Stadtentwässerungsbetriebes berücksichtigt, dass innerhalb von zehn Jahren eine Veränderung durch den Gesetzgeber herbeigeführt wird, die eine Mitverbrennung nicht mehr gestattet und somit die Einstellung der Trocknungsanlagen erforderlich macht?
Begründung:

In der Beschlussvorlage 23/44/2015 wird die Strategie des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) zur künftigen Klärschlammbehandlung und -entsorgung dargestellt. Da eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für die Klärschlammbehandlung und -entsorgung bevorsteht, ist es nötig, eine vorausschauende Strategie und tragfähige Lösungen zu entwickeln, um angemessen auf die künftige Rechtslage reagieren zu können.

Der Klärschlamm in Düsseldorf wird derzeit nach der Trocknung in betriebseigenen Anlagen, in Monoverbrennungsanlagen und in Zementfabriken als Energieträger genutzt. Ein kleiner Teil des Klärschlamms wird lediglich gepresst und einer landbaulichen Verwertung zugeführt.

Nach der künftigen Rechtslage soll die landwirtschaftliche und auch die landbauliche Verwertung verboten werden und eine Phosphor-Rückgewinnung verpflichtend sein. In Deutschland wird seit Jahren intensiv im Bereich der Phosphor-Rückgewinnung geforscht. Bislang fehlen jedoch vielfach noch belastbare und übertragbare Erkenntnisse für ein wirtschaftliches Verfahren. Vorhanden sind aber bereits seit Jahren Anlagen, die in Berlin, Mönchengladbach, Uelzen und Braunschweig betrieben werden.

Der Gesetzgeber strebt deshalb an, die Verbrennung von Klärschlamm in Monoverbrennungsanlagen anzuerkennen, wenn die Asche gelagert und – sobald ein wirtschaftliches Verfahren dazu entwickelt worden ist – einer späteren Phosphor-Rückgewinnung zugeführt wird. Eine Mitverbrennung in Kraftwerken soll künftig ausgeschlossen sein. Nach Stand der Technik ist eine Monoverbrennung mit mindestens 30.000 Tonnen wirtschaftlich zu betreiben. Das Bundesumweltamt gibt an, dass zurzeit jedoch nur ein Viertel der vorhandenen Klärschlämme über Monoverbrennungsanlagen entsorgt werden kann. 

Die neue Strategie des SEBD sieht nunmehr vor, noch zwei Drittel der anfallenden Klärschlämme für die nächsten zehn Jahre weiterhin nach der Trocknung in eigenen Anlagen über die Mitverbrennung thermisch zu verwerten. Beim verbleibenden Drittel des Klärschlamms will der SEBD eine Kooperation insbesondere mit dem Wupperverband (WV) eingehen. Geplant ist, dass der WV eine neue Monoverbrennungsanlage in Wuppertal errichtet und der Düsseldorfer Klärschlamm mit LKWs nach Wuppertal transportiert wird. 

Die CDU-Ratsfraktion bittet darum, die o. g. Fragen zu beantworten, bevor über die neue Strategie des SEBD entschieden werden kann. Eine Zusammenarbeit mit den Stadtwerken für eine Nutzung im Rahmen des Energiekonzepts der vorhandenen Kläranlagen, der Betrieb einer eigenen Monoverbrennung, aber auch die Erfahrungen im Bereich der Phosphorrückgewinnung sind wesentliche Aspekte, die noch nicht ausreichend gewürdigt worden sind. Ein Drittel des Düsseldorfer Klärschlamms über die Straßen nach Wuppertal zu befördern, kann eigentlich nicht Ziel einer vorausschauenden Strategie sein. Zudem wurde auch die personelle Situation des SEBD nicht hinreichend gewürdigt. Da zwei Drittel des Klärschlamms in den nächsten zehn Jahren weiterhin in eigenen Anlagen thermisch verwertet werden, stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung der Veränderung der Gesetzeslage in der Personalplanung. Nach der Gesetzesänderung bzw. einer möglichen Übergangsfrist ist eine Mitverbrennung nicht mehr gestattet und somit die Einstellung der Trocknungsanlagen erforderlich. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf das Personal des SEBD haben. Es ist unsere Pflicht, die Arbeitsplätze zu sichern und eine sinnvolle Lösung im Interesse aller zu finden.