Anfrage: Sportvereine mit neuen Datenschutzregeln überfordert?

Anfrage: Sportvereine mit neuen Datenschutzregeln überfordert?
Dirk-Peter Sültenfuß
Sitzung am 05.09.2018
Dirk-Peter Sültenfuß

Am 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Von den neuen Regeln sind neben Firmen auch Verbände und Sportvereine betroffen. Viele Ehrenamtliche – insbesondere in kleineren Sportvereinen – sind stark verunsichert, da ihnen immer noch unklar ist, welche zusätzlichen Aufgaben auf sie zukommen. Ebenso fragen sich die Verantwortlichen, ob sie den bürokratischen Mehraufwand leisten können.

Anfrage:
  1. Welche Anforderungen werden an Sportvereine durch die EU-DSGVO gestellt?
  2. Welche Auswirkungen hat – nach Einschätzung der Verwaltung – die Einführung der EU-DSGVO auf die Arbeit der Sportvereine – insbesondere hinsichtlich Verwaltungsaufwand, Haftung von Vorstandsmitgliedern oder möglichen Schadenersatzforderungen?
  3. Welche Unterstützung erhalten Sportvereine bei der Umsetzung der EU-DSGVO durch die Verwaltung, und welche Möglichkeiten gibt es seitens der Landeshauptstadt, weitere Hilfestellungen[1] – insbesondere für kleinere Vereine – anzubieten?

 

Begründung:

Keimzelle des Sports in Düsseldorf sind nach wie vor die Sportvereine. 443 Vereine und Betriebssportgruppen (360 davon als eingetragene Vereine) mit mehr als 138.000 Mitgliedern leisten ihren Beitrag in der Landeshauptstadt. Ihr umfangreiches freiwilliges Engagement im organisierten Sport ist durch nichts zu ersetzen.

Diese ehrenamtliche Arbeit steht nun wegen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung vor großen Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten und in der Anpassung an die neue gesetzliche Situation. Dies dürfte den ohnehin bereits hohen bürokratischen Aufwand im Vereinssport weiter erhöhen. Gleichzeitig wird aus den Vereinen von Sorgen und Ängsten berichtet, etwas falsch zu machen und ggf. mit hohen Bußgeldern belegt zu werden.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich seit vielen Jahren intensiv für die Unterstützung der Düsseldorfer Sportvereine ein. Für uns muss eine ehrenamtliche Tätigkeit von Aktiven in Sportvereinen – auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen – weiterhin möglich sein. Gerade kleinere Vereine dürfen nicht überfordert werden.

Deshalb möchten wir wissen, welche Anforderungen mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung konkret an die Sportvereine gestellt werden, wie sich diese auswirken und wie den Verantwortlichen des Sports seitens der Verwaltung geholfen werden kann, die Verordnung umzusetzen.

[1] Beispielsweise: Bezuschussung von Beratungsleistungen oder Bereitstellung zusätzlicher zweckgebundener Mittel für den Stadtsportbund.