Anfrage: Sonderrechte Umweltspur freie Fahrt für den Oberbürgermeister?

Andreas Hartnigk
Sitzung am 09.05.2019
Andreas Hartnigk

Am 20. März 2019 fand im Düsseldorfer Rathaus eine Pressekonferenz der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Thema „Umweltspuren“ statt. Bei den Umweltspuren handelt es sich verkehrsrechtlich um Busspuren, die für Busse und bestimmte weitere Fahrzeuge (E-Autos, Taxis, Fahrräder) freigegeben sind. Laut Berichterstattung hat Herr Oberbürgermeister Geisel im Rahmen dieses Termins erklärt, dass er für sein Dienst-Kfz – bekanntlich ein Mercedes V-Klasse Diesel – über eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Busspuren verfüge.

 

Anfrage:
  1. Verfügt Herr Oberbürgermeister tatsächlich über eine Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Busspuren, die auch für die „Umweltspuren“ gilt?
  2. Wenn ja, gedenkt er von dieser Sondergenehmigung künftig auch Gebrauch zu machen und auf den „Umweltspuren“ zu fahren?
  3. Wenn nein: Warum hat er dann in der Pressekonferenz gesagt, er habe entsprechende Sonderrechte?
Begründung:

Die Stadt Düsseldorf bewirbt die „Umweltspuren“ als einen Schritt in Richtung Verkehrswende. Dem Gedanken der „Umweltspur“ als Bevorzugung von ÖPNV, Radverkehr und Elektromobilität würde es zuwiderlaufen, wenn der Oberbürgermeister die Spur mit seinem Diesel-Dienstwagen ohne besonderen Anlass nutzen dürfte und von einer solchen Ausnahme auch Gebrauch machen würde. Ich bitte daher um Beantwortung der o. g. Fragen.

Andreas Auler