Anfrage: Sicherheit und Ordnung in der Düsseldorfer Altstadt

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 02.02.2012
Friedrich G. Conzen
Anfrage:
  1. Ist es derzeit rechtlich möglich, ein zeitlich und örtlich beschränktes Alkoholverkaufsverbot für die Düsseldorfer Altstadt auszusprechen?
  2. Welche Maßnahmen werden bereits heute durchgeführt, um Sicherheit und Ordnung in der Altstadt zu erhöhen?
  3. Hat die Verwaltung Kenntnis über den Umgang anderer Kommunen mit dieser Thematik und kann entsprechende Erfahrungsberichte ihren Planungen zu Grunde legen?
Begründung:

Die Düsseldorfer Altstadt und dabei insbesondere der Bereich der Bolker Straße hat sich in den vergangenen Jahren zu einer überregional bekannten Partymeile entwickelt. Die vielen Besucher der Altstadt und der Alkoholkonsum unter den Feiernden bürgen eine große Herausforderung für die Ordnungshüter in dieser Stadt. Durch die seitens der Ratsfraktionen von CDU und FDP initiierte Abschaffung der Sperrstunde haben sich viele Konflikte in den Morgenstunden reduziert, da die Partygäste nicht mehr zeitgleich die Lokale verlassen. Da sich einige der alkoholisierten Partygäste durch ein erhöhtes Gewaltpotential auszeichnen, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen in der Altstadt erforderlich. Auch stellt das sogenannte „Komasaufen“ eine große Gefahr für die Betroffenen dar. Neben den gesundheitlichen Risiken werden stark alkoholisierte Personen vermehrt Opfer krimineller Handlungen.

Andere große Kommunen müssen sich ebenfalls mit dieser Thematik auseinandersetzen. Die Konzepte und Erfahrungsberichte aus vergleichbaren Städten könnten dabei auch für Düsseldorf herangezogen werden. Viele Kommunen außerhalb von Nordrhein-Westfalen haben jedoch schon auf Grund umfassenderer Landesgesetze einen größeren Handlungsspielraum (Bsp. Hamburg, Baden-Württemberg). In Nordrhein-Westfalen fehlen für viele Maßnahmen die gesetzlichen Grundlagen, da die Landesregierung entsprechende gesetzliche Regelungen nicht zu schaffen vermag.

Andreas Hartnigk