Anfrage: Schutz der Menschen vor Lärm: Entwicklung des Schallschutzfensterprogramms

Peter Blumenrath
Sitzung am 27.04.2017
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Wie viele Mittel wurden über das städtische Schallschutzfensterprogramm zwischen 2014 und 2016 jährlich bereitgestellt, welche Fördersumme wurde jeweils pro Jahr bewilligt, und wie viele Schallschutzfenster konnten hierdurch eingebaut werden?
  2. Wurden die bewilligten Beträge bereits vollständig ausgezahlt, gab es darüber hinaus noch offizielle Anträge oder schriftliche bzw. telefonische Förderanfragen, die abgelehnt wurden, und wie bewertet die Verwaltung die Situation im laufenden Förderjahr?
  3. Wie sollte das Schallschutzfensterprogramm aus Sicht der Verwaltung fortgeführt werden?
Begründung:

Seit 2004 fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf den erstmaligen Einbau von Schallschutzfenstern, um Anwohnerinnen und Anwohner an besonders lärmbelasteten Straßen vor Lärm zu schützen. Seither sind zahlreiche Wohnungen mit diesem passiven Schallschutz nachgerüstet worden. Das Schallschutzfensterprogramm ist damit ein wichtiger Baustein im Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt.

Der Ausschuss für Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 14.01.2016 eine neue Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des Programms beschlossen. Dabei wollte man insbesondere Fälle in die Förderung einbeziehen, die zwar Schallschutzzielen gerecht werden, aber aus gestalterischen Gründen keine schalltechnischen Prüfzertifikate nachweisen können.

Für die CDU-Ratsfraktion hat der Schutz der Menschen vor Lärm vorrangige Bedeutung. Daher möchten wir uns über die aktuelle Situation des Förderprogramms und dessen Finanzierung informieren.