Anfrage: Schulische Versorgung von Flüchtlingskindern an weiterführenden Schulen

Anfrage: Schulische Versorgung von Flüchtlingskindern an weiterführenden Schulen
André Tischendorf
Sitzung am 28.10.2015
André Tischendorf
Anfrage:
  1. Wie viele Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden sind im laufenden Schuljahr an den einzelnen Schulformen der Sekundarstufe I und II angemeldet, welche zusätzlichen Zuweisungen werden unterjährig für diese Schulen erwartet, und welche Prognosen bestehen für das Schuljahr 2016/17?
  2. Gibt es ein zwischen der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB), der Unteren Schulaufsichtsbehörde und dem Schulverwaltungsamt abgestimmtes Konzept zur schulischen Versorgung von Flüchtlingskindern, und wie wird durch ergänzende schulorganisatorische Maßnahmen dem Zuwachs an schulpflichtigen Flüchtlingen entsprochen?
  3. Wie kann die Zuweisung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen künftig sichergestellt werden?
Begründung:

In der Sitzung des Schulausschusses am 18. August 2015 wurde die Beschulung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien erörtert. An die Schulen der Sekundarstufe I und II werden durch das Schulverwaltungsamt auf Empfehlung der Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) diese Schülerinnen und Schüler zugewiesen.

In der Regel werden Kinder, die nicht die deutsche Sprache beherrschen, in Seiteneinsteigerklassen beschult, damit sie gezielt innerhalb von zwei Jahren die Sprache in Wort und Schrift erlernen. Danach erfolgt dann die Beschulung im Regelunterricht. Zurzeit werden vermehrt an allen weiterführenden Schulen Kinder direkt in den Schulunterricht integriert, ohne vorhergehenden Sprachunterricht. Auch für die nächsten Schuljahre ist aufgrund der Zuwanderungssituation mit zusätzlichen Schülerinnen und Schülern zu rechnen, die beschult werden müssen.