Anfrage: Schuleingangsuntersuchungen bei Flüchtlingskindern

Anfrage: Schuleingangsuntersuchungen bei Flüchtlingskindern
André Tischendorf
Sitzung am 28.10.2015
André Tischendorf
Anfrage:
  1. Wie werden die Erziehungsberechtigen über die Schulpflicht informiert, und wo und wann werden die Schuleingangsuntersuchungen der asylsuchenden Kinder und Jugendlichen durchgeführt?
  2. Werden asylsuchende Kinder und Jugendliche auch ohne Schuleingangsuntersuchung eingeschult, und wird in diesem Fall die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt?
  3. Wie sieht die Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Seiteneinsteigerklassen aus, und werden auch hier Integrationshelfer/innen eingesetzt?
Begründung:

Jedes Kind wird vor seiner Einschulung – meist schulärztlich – untersucht. Eine solche Untersuchung ist in allen Bundesländern üblich, auch wenn sich die Einschulungsverfahren – und damit auch Umfang und Durchführung der Untersuchung – von Land zu Land unterscheiden können. In der Regel muss bei der Einschulung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.