Anfrage: Rückführung von ausreisepflichtigen Asylsuchenden und Geflüchteten

Anfrage: Rückführung von ausreisepflichtigen Asylsuchenden und Geflüchteten
Rolf Tups
Sitzung am 02.06.2016
Rolf Tups
Anfrage:
  1. Wie ist der genaue Ablauf der Rückführungen von ausreisepflichtigen Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer bzw. in Umsetzung der Dublin-II-Verordnung in einen anderen EU-Staat, welche Personen begleiten die Rückführungen (kommunale Verwaltungskräfte, Bundespolizei, Landespolizei, medizinisches Personal o. Ä.), welche Kosten entstehen bei den Rückführungen, und wer trägt diese?
  2. Wie viele ausreisepflichtige Personen lebten 2014 und 2015 in Düsseldorf, wie viele davon sind in ihre Herkunftsländer bzw. in Umsetzung der Dublin-III-Verordnung in einen anderen EU-Staat  zurückgeführt worden, und wie viele Rückführungen sind aus welchen Gründen gescheitert, und gab es freiwillige Ausreisen von asylsuchenden Personen?
  3. Welche Auswirkungen werden die Novellierungen des Asylpakets II in Bezug auf die Rückführungen in Düsseldorf haben?
Begründung:

Mit dem Asylpaket II hat die Bundesregierung u. a. auch das beschleunigte Asylverfahren und Rückführungen neu bewertet. Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, um Migrantinnen und Migranten aus diesen Staaten schneller in ihre Heimat abschieben zu können. Sie sollen in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, die Asylanträge zügig bearbeitet werden. Abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, erhalten nur noch eingeschränkte Leistungen. Rückführungen sollen erleichtert werden – auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.

Geltendes Recht sah allerdings auch vor Verabschiedung des Asylpakets II Rückführungen von Asylsuchenden vor.