
(c) Ralph Sondermann
Die Ergänzung zu Punkt 5.1. lautet: Werden die Zuwendungen zur Förderung von Projekten für Migrantenselbstorganisationen nicht vollständig ausgeschöpft, kann die maximale jährliche Fördersumme für einen Verein auf bis zu 15.000 Euro erhöht werden.
Nach Veränderung der Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenselbstorganisationen sind in 2011 die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft worden. Es gibt Vereine, die hervorragende inhaltliche Projekte beantragen, die aber in der Summe betrachtet die Höchstfördergrenze überschreiten und aus diesem Grunde bestimmte Maßnahmen nicht gefördert bekommen. Für den Fall, dass die Zuweisungen an die Migrantenselbstorganisationen für förderungswürdige Projekte nicht ausgeschöpft werden, soll die maximale jährliche Fördersumme für einen Verein von 13.000 Euro auf bis zu 15.000 Euro erhöht werden können.
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