Anfrage: Reinigung von Schulen und Kindergärten Sparen zu Lasten unserer Kinder?

Rolf Tups
Sitzung am 17.11.2016
Rolf Tups

Im Jahr 1995 wurde die städtische Gebäudereinigung neu organisiert. Nach der hierzu geschaffenen Dienstvereinbarung wird die Reinigung der Büros, Kindergärten und Schulen seitdem nach betriebswirtschaftlichen Vorgaben durchgeführt. Reinigungsaufträge werden auch an Externe vergeben, wenn diese eine wirtschaftlichere und kostengünstigere Lösung bieten.

Die CDU-Ratsfraktion bezweifelt, dass bei sinkenden Preisen eine gleichbleibend hohe Reinigungsqualität gewährleistet ist. Einsparungen dürfen weder zu Lasten der Kinder gehen noch den Arbeitsdruck einseitig auf die Reinigungskräfte erhöhen.

Aktuell berichten betroffene Eltern, dass die Reinigung von Klassenräumen ergänzend durch Mütter und Väter erledigt würde, um eine von ihnen akzeptierte Sauberkeit in den Schulen herzustellen. Auch in den Kindergärten, wo die Kleinsten über unhygienische Bodenbeläge krabbeln, regt sich der Unmut. 

Daher bitten wir Sie, die nachfolgenden Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:
  1. Nach welchen Vorschriften/Vorgaben werden Reinigungsleistungen in Düsseldorfer Schulen und Kindertageseinrichtungen ausgeführt, und wie beurteilt die Verwaltung die Notwendigkeit, die Reinigungsordnung und die Dienstvereinbarung zur Gebäudereinigung zu erneuern?
  2. In welchen zeitlichen Intervallen werden Sicht-, Sonder-, Unterhalts- und Grundreinigungen in den städtischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durchgeführt, durch wen und wie häufig erfolgen anlassbezogene und unangekündigte Reinigungskontrollen, und wie werden etwaige Konfliktsituationen gelöst?
  3. Inwieweit plant die Verwaltung, die vom Stadtbetrieb Zentrale Dienste verantwortete Gebäudereinigung zu reorganisieren?