Anfrage: Regelung des Familiennachzugs bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

André Tischendorf
Sitzung am 22.02.2017
André Tischendorf
Anfrage:
  1. Wie ist der Familiennachzug bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern rechtlich geregelt?
  2. Wie viele Anträge auf Familiennachzug sind insgesamt in Düsseldorf 2015 und 2016 gestellt worden, wie viele sind positiv beschieden worden, und wie viele sind aus welchen Gründen abgelehnt worden?
  3. Wie viele Personen sind über den Familiennachzug 2015 und 2016 nach Düsseldorf gekommen, und wo werden sie untergebracht?
Begründung:

In der Ausgabe der Rheinischen Post vom 25. Januar 2017 ist zu lesen, dass die Kommunen in Deutschland fordern, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem oder subsidiärem Schutz über März 2018 hinaus um bis zu zwei weitere Jahre auszusetzen. Ziel sei es, zu verhindern, dass die Kommunen durch den Familiennachzug überfordert werden.

Durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II wurde der Familiennachzug bereits für Menschen erschwert, die nur einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland genießen.

Die CDU-Ratsfraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen.