Anfrage: Open-Air-Eventfläche auf dem Messeparkplatz

Dr. Alexander Fils
Sitzung am 18.04.2018
Dr. Alexander Fils
Anfrage:
  1. Welche Nutzungen sind auf dem Gelände, auf dem das Ed-Sheeran-Konzert stattfinden soll, nach geltendem Recht grundsätzlich möglich?
  2. Ist die Durchführung der einmaligen Konzertveranstaltung am 22. Juli 2018 nach geltendem Recht zulässig, oder müsste hierzu der Bebauungsplan geändert werden, und wenn nicht, wie wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans begründet?
  3. Welche politischen Gremien sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wie zu beteiligen?
Begründung:

Am 22. Juli soll auf dem Messeparkplatz P1 ein Ed-Sheeran-Konzert stattfinden, das für diesen Standort bereits medial beworben wird. Zu diesem Zweck plant die städtische Veranstaltungsgesellschaft D-Live, den bisherigen Lkw-Parkplatz zu einem Konzertgelände umzufunktionieren und Bäume umzupflanzen bzw. zu fällen.

Für die CDU-Ratsfraktion stellt sich hierbei die Frage, welche Nutzungen auf dem Gelände nach derzeitigem Recht überhaupt zulässig sind und ob vorab eine Änderung des geltenden Bebauungsplans nötig wäre.

Ferner ist auch die Beteiligung der politischen Gremien im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. bei Erteilung der Fällgenehmigung bisher nicht erläutert worden.

Angelika Penack-Bielor