
(c) Ralph Sondermann
Wie beurteilt die Verwaltung die Nutzung des ehemaligen Gepäcktunnels im Hauptbahnhof für den Radverkehr?
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 20.01.2016 wurde für das Gutachterverfahren zum Projekt Harkortstraße erklärt, dass im Verfahren die Möglichkeit zur Aktivierung des ehemaligen Gepäcktunnels, der südlich an das Gebäude des Hauptbahnhofes grenzt, für eine Radverkehrsnutzung offengehalten werden soll. Laut Vorlage fand ein sog. „Ampelgespräch“ mit dem Investor statt, das zu dieser Ergänzung führte.
Unabhängig von der Frage, wie es sein kann, dass ein „Ampelgespräch“ mit dem Investor zur Änderung einer Verwaltungsvorlage führt, bittet die CDU-Ratsfraktion die Verwaltung um Stellungnahme zur Aktivierung des ehemaligen Gepäcktunnels. Im Jahr 2007 hat die Polizei im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Fahrradtunnels u. a. auf die Entstehung eines Angstraums hingewiesen. Zudem wies die DB AG die Stadt auf die finanziellen Risiken hin, die sie als Betreiberin des Tunnels zu tragen habe, wie etwa die Kosten wegen herrenloser Gepäckstücke.
Empfehlen Sie uns!