Anfrage: Neues Gesetz Chance auf mehr Lärmschutz am Bahnübergang „Am Hackenbruch“?

Peter Blumenrath
Sitzung am 05.03.2020
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs-und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ mehr Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner des Bahnübergangs „Am Hackenbruch“ zu erreichen – beispielsweise durch ein Tieferlegen der Bahntrasse (Unterführung/Tunnel)?
  2. Welche Schritte sind notwendig, um alle erforderlichen Voraussetzungen für einen entsprechenden Umbau des Bahnübergangs zu schaffen, und bis wann könnte eine solche Baumaßnahme – eine Einigung mit der Deutschen Bahn Netz AG vorausgesetzt – realisiert werden?
  3. Welche weiteren Auswirkungen hätte ein Umbau des Bahnübergangs „Am Hackenbruch“ auf den Lärmschutz an den übrigen Streckenabschnitten der Güterzugstrecke Rath-Eller?
Begründung:

Begründung:

Die Bedeutung des Schienengüterverkehrs hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Dies bringt für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnstrecken vielfältige Lärmbelastungen mit sich, die die Lebensqualität beeinträchtigen und Stress- und Gesundheitsschäden verursachen können.

Für die kommenden Jahre ist mit einem weiteren starken Anstieg des Güterverkehrs auf den Strecken der Deutschen Bahn Netz AG zu rechnen. So wird z. B. auf der wichtigen Düsseldorfer Güterzugstrecke Rath-Eller bis 2025 eine Verdoppelung des Verkehrs[1] prognostiziert.

Seit 2013 befassen sich Bezirksvertretungen, Ausschüsse und der Rat intensiv mit dem Bahnlärm und setzen sich für die zeitnahe Umsetzung verschiedener Lärmschutzmaßnahmen ein.

Der Bahnübergang „Am Hackenbruch“ ist einer der letzten mit Bahnschranken versehenen Übergänge der stark befahrenen Güterzugstrecke Rath-Eller. Neben der Unfallhäufigkeit – seit 2012 kam es zu drei schweren Unfällen – sind zudem die naheliegenden Wohngebiete stark von Bahnlärm belastet. Seit vielen Jahren setzen sich Politik – insbesondere die Bezirksvertretung 8 – und Verwaltung für eine Sanierung des Bauwerks ein. Die Kosten eines Umbaus des Bahnübergangs zu einer Unterführung/Tunnellösung wurden von der Bahn zuletzt auf etwa sieben Millionen Euro geschätzt. Eine Umsetzung war jedoch anscheinend u. a. an der von der Bahn geforderten Kostenbeteiligung der Stadt gescheitert, zudem favorisiert die Bahn statt einer Unter- eine Überführungslösung.[2]

Am 31.01.2020 hat der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs-und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ beschlossen. Sobald dieses in Kraft tritt, sollen die Kommunen vollständig von einer Kostenbeteiligung befreit werden. Die entsprechenden Mittel werden dann ausschließlich vom Bund, Land und der Bahn kommen.

Der Schutz der Menschen vor Bahnlärm hat für die CDU-Ratsfraktion eine hohe Priorität. Deshalb möchten wir uns darüber informieren, ob die neue Gesetzeslage Möglichkeiten bietet, um mehr Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner des Bahnübergangs „Am Hackenbruch“ zu erreichen. Gleichzeitig möchten wir wissen, welche Auswirkungen die Beseitigung des Engpasses „Am Hackenbruch“ auf den Lärmschutz an den übrigen Streckenabschnitten der Güterzugstrecke Rath-Eller hat.




[1]     Basis: Verkehrsaufkommens 2014.

[2] https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/eller/am-hackenbruch-bahn-wartet-auf-position-der-stadt_aid-39526013.