
(c) Ralph Sondermann
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung neu ausgerichtet. Verbindliche Qualitätsstandards müssen eingehalten werden. Jede inklusive Regelschule muss künftig über ein pädagogisches Konzept, barrierefreie Gebäude, ein ausreichendes Raumangebot und sonderpädagogische Lehrkräfte verfügen.
Für die Umsetzung des ministeriellen Erlasses haben die Düsseldorfer Schulen und der Schulträger nur einen kleinen zeitlichen Korridor. Denn es gilt, die neu vorgegebenen Standards zum kommenden Schuljahr zu erfüllen. Ansonsten droht, dass Regelschulen keine Kinder mit Förderbedarf mehr aufnehmen dürfen.
Die hohen Qualitätsstandards bedingen aber auch, dass es den Schulen zeitnah gelingt, pädagogische Fachkräfte zu finden, um multiprofessionelle Teams zu bilden.
- Welche Veränderungen ergeben sich für die Angebote des gemeinsamen Lernens durch den Inklusions-Erlass vom 15. Oktober 2018?
- Welche Auswirkung auf das Raumprogramm und auf die Anwendung der Düsseldorfer Schulbauleitlinie hat der ministerielle Erlass?
- An wie vielen Schulen des gemeinsamen Lernens haben sich bereits multiprofessionelle Teams gebildet, über welche Qualifikationen verfügen die eingestellten Fachkräfte, und wie gestalteten sich die Einstellungsverfahren?
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