
(c) Ralph Sondermann
- Wie viele Plätze für Flüchtlinge und Asylsuchende wurden seit 2015 an welchen Standorten auf Düsseldorfer Stadtgebiet in Verantwortung des Landes NRW bereitgestellt, und wie viele Plätze waren davon belegt bzw. sind es derzeit?
- Hat die Verwaltung mit dem Land NRW dahingehend Gespräche geführt, interimsweise Flüchtlingsunterkünfte des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen in kommunaler Verantwortung nutzen zu können, und wie sind die Ergebnisse?
- Wie ist der Sachstand zur geplanten Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf der Freifläche an der Bergischen Kaserne in Verantwortung des Landes NRW?
Zum Stichtag 30. April 2016 bringt die Landeshauptstadt Düsseldorf insgesamt 6.914 Flüchtlinge unter und muss weitere Unterbringungsmöglichkeiten auf Düsseldorfer Stadtgebiet schaffen. Am Runden Tisch Asylfragen ist angekündigt worden, dass je nach Prognose des Flüchtlingsstroms zwischen 2.271 und 5. 271weitere Unterbringungsplätze geschaffen werden müssen.
Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag NRW berichtete Innenminister Jäger zum Thema „Städteübergreifende Zusammenarbeit bei der kommunalen Flüchtlingsunterbringung" im Ausschuss für Kommunalpolitik am 8. Mai 2015, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, auf ganz oder teilweise leerstehende Landesliegenschaften zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Absatz 7 Haushaltsgesetz NRW erfüllt sind. Danach können Grundstücke und Gebäude des Landes, die zur Erfüllung von Aufgaben des Landes zurzeit nicht benötigt werden, zur Aufnahme und Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietzinsfrei an Kommunen überlassen werden. Dabei stellt sich die Frage, ob dies auch für Flüchtlingsunterkünfte des Landes auf Düsseldorfer Stadtgebiet, die zurzeit nicht genutzt werden, gilt.
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