
(c) Klaudia Taday
- Trifft es zu, dass alle Düsseldorfer Studierenden ohne Altersbeschränkung gegen Vorlage des Studierendenausweises, auch ohne Mitgliedschaft im Verein Hochschulsport Düsseldorf e. V., an den Wasserzeiten in Bilk kostenlos teilnehmen können und wenn ja, mit welcher Begründung?
- Gibt es weitere Einzelpersonen, Gruppierungen, Vereine, die das Hallenbad in Bilk kostenlos nutzen können?
- Gibt es in anderen Düsseldorfer Schwimmbädern (Hallen- und Freibädern) ebenfalls kostenlose Angebote für Einzelpersonen, Gruppierungen oder Vereine, und wenn ja, in welchen?
Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat eine Antragstellerin gefordert, die Altersgrenze bei den ermäßigten Schwimmbadeintrittspreisen für Schüler, Studenten usw. aufzuheben, da diese Regelung Studierende diskriminiere, die älter sind als 27. In diesem Zusammenhang erläuterte ein Vertreter der Bädergesellschaft, dass die Altersgrenze in Anlehnung an das Kinder- und Einkommenssteuergesetz festgelegt worden sei. Darüber hinaus böte die Bädergesellschaft aber im Hallenbad Bilk für alle Düsseldorfer Studierenden ohne Altersbeschränkung gegen Vorlage des Studierendenausweises, auch ohne Mitgliedschaft im Verein Hochschulsport Düsseldorf e. V., an zwei Abenden in der Woche Wasserzeiten in Bilk kostenlos an.
Den Seiten der Bädergesellschaft ist zu entnehmen, dass Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienstes sowie des freiwilligen Wehrdienstes bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sowie für alle Düsselpass-Inhaber bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises ein ermäßigter Eintritt gilt.
Freien Eintritt haben Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, Gäste, die am Besuchstag Geburtstag haben, sowie die Begleitperson von Schwerbehinderten
(Ausweis "B").
Die CDU-Ratsfraktion bittet um Erläuterung des Sachverhalts.
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