
(c) Laurence Chaperon
- Welche Auswirkungen haben die veränderten öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren für den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf?
- Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass einige Gemeinden die Zahlung der GEZ-Gebühr aussetzen und erwägen dagegen Klage zu erheben und welche Bindungswirkung hat das für die Landeshauptstadt?
Seit Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft. Durch die Neuregelung entstehen bundesweit deutlich höhere Kosten und eine überproportionale Belastung der Haushalte von Städte und Gemeinden.
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf zu zahlenden Rundfunkbeiträge bemessen sich jetzt nach der Anzahl ihrer räumlich getrennten Dienststellen, der dort Beschäftigten und der Anzahl der auf die Arbeitsstellen zugelassen Fahrzeuge. Das hat die paradoxe Konsequenz, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf für die – eigentlich erwünschte – bürgernahe und dezentrale Struktur ihrer Verwaltung bestraft wird. Dabei werden die Geräte und Fahrzeuge der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht primär zum Medienkonsum genutzt, sondern um im Sinne des Gemeinwohls die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu bedienen. Für Düsseldorf bedeutet die Neuregelung eine deutliche Erhöhung der bisherigen Kosten.
Offensichtlich war den Bundesländern, die für den Rundfunkstaatsvertrag zuständig sind, die schwerwiegenden Folgen für die kommunalen Haushalte nicht bewusst. Daher sollten die groben handwerklichen Fehler von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich korrigiert werden.
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