Anfrage: Kompensation des Mehrbedarfs bei den Personalaufwendungen

Stephan Speit
Sitzung am 15.01.2015
Stephan Speit
Anfrage:
  1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung eingeleitet, um die Kompensationsvorgaben zu erfüllen, die durch den Mehrbedarf bei den Personalkosten nötig sind?
  2. Welche Auswirkungen hat die Kompensationsvorgabe auf das Budget und die Produktziele der betroffenen Dienststellen im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018?
  3. Wie wird sichergestellt, dass alle beteiligten Verwaltungseinheiten jederzeit über den Zielerreichungsgrad bzw. einzuleitende Gegensteuerungsmaßnahmen informiert sind?
Begründung:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für 2015 haben sich gegenüber der Ausgangsplanung aus dem Vorjahr um über 20 Millionen Euro auf knapp 550 Millionen Euro erhöht. Für das kommende Jahr ergibt sich – u. a. durch Tarif- und Besoldungserhöhungen – ein ungedeckter Mehrbedarf von annähernd 32 Millionen Euro. Dieser ist durch die Dienststellen der Verwaltung zu erwirtschaften.

Für die CDU-Ratsfraktion bleibt von großer Bedeutung, dass die Entwicklung der Personalkosten eng durch aufgabenkritische Maßnahmen begleitet und die dringend erforderliche Gegensteuerung umgesetzt wird.