
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung eingeleitet, um die Kompensationsvorgaben zu erfüllen, die durch den Mehrbedarf bei den Personalkosten nötig sind?
- Welche Auswirkungen hat die Kompensationsvorgabe auf das Budget und die Produktziele der betroffenen Dienststellen im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018?
- Wie wird sichergestellt, dass alle beteiligten Verwaltungseinheiten jederzeit über den Zielerreichungsgrad bzw. einzuleitende Gegensteuerungsmaßnahmen informiert sind?
Begründung:
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen für 2015 haben sich gegenüber der Ausgangsplanung aus dem Vorjahr um über 20 Millionen Euro auf knapp 550 Millionen Euro erhöht. Für das kommende Jahr ergibt sich – u. a. durch Tarif- und Besoldungserhöhungen – ein ungedeckter Mehrbedarf von annähernd 32 Millionen Euro. Dieser ist durch die Dienststellen der Verwaltung zu erwirtschaften.
Für die CDU-Ratsfraktion bleibt von großer Bedeutung, dass die Entwicklung der Personalkosten eng durch aufgabenkritische Maßnahmen begleitet und die dringend erforderliche Gegensteuerung umgesetzt wird.
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