Anfrage: Klassenfahrten und Wandertage der Düsseldorfer Schulen Auswirkungen des BAG-Urteils vom 16.10.2012

Florian Tussing
Sitzung am 12.03.2013
Florian Tussing
Anfrage:
  1. In welchem Umfang haben 2012 Klassenfahrten und Wandertage der Düsseldorfer Schulen stattgefunden, und aus welchen Gründen sind ggf. vorgesehene Schulfahrten ausgefallen?
  2. Wurden seit dem Urteil des BAG Klassenfahrten und Wandertage mit dem Hinweis auf zu geringe Reisekostenmittel des Landes abgelehnt, wenn ja, welche Schulen waren hiervon betroffen?
  3. Wie ist – bis zu einer Überarbeitung der Wanderrichtlinien – das Antragsverfahren für Schulwanderungen und Schulfahrten geregelt?
Begründung:

„Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Die Teilnahme der Lehrerinnen und Lehrer gehört zu deren dienstlichen Aufgaben.“ Quelle: Ziffern 1 und 4.1 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien – WRL –) 
 
Mit der generellen Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den Verzicht auf eine Reisekostenerstattung (Ziffer 3.3 WRL) stellte Nordrhein-Westfalen die bei ihm angestellten Lehrkräfte bisher unzulässig vor die Wahl: Entweder verzichtete der Lehrer auf die Erstattung seiner Reisekosten, oder die Schulfahrten konnten nicht stattfanden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte in seinem Urteil vom 16. Oktober 2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 183/11) diese Praxis für rechtswidrig. Damit ist ein erheblicher Nachteil für engagierte Lehrer entfallen, da sich persönliches Interesse und Lehrauftrag nun nicht mehr entgegenstehen.

Ob in Anbetracht der Etatplanung der nordrhein-westfälischen Landesregierung Klassenfahrten und Wandertage der Düsseldorfer Schulen heute und zukünftig vollumfänglich durchgeführt werden können, möchten unsere Fraktionen mit dieser Anfrage erfahren.
Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Pantel
Gerhild Kocks