
(c) Ralph Sondermann
- In welchem Umfang haben 2012 Klassenfahrten und Wandertage der Düsseldorfer Schulen stattgefunden, und aus welchen Gründen sind ggf. vorgesehene Schulfahrten ausgefallen?
- Wurden seit dem Urteil des BAG Klassenfahrten und Wandertage mit dem Hinweis auf zu geringe Reisekostenmittel des Landes abgelehnt, wenn ja, welche Schulen waren hiervon betroffen?
- Wie ist – bis zu einer Überarbeitung der Wanderrichtlinien – das Antragsverfahren für Schulwanderungen und Schulfahrten geregelt?
„Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Die Teilnahme der Lehrerinnen und Lehrer gehört zu deren dienstlichen Aufgaben.“ Quelle: Ziffern 1 und 4.1 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien – WRL –)
Mit der generellen Bindung der Genehmigung von Schulfahrten an den Verzicht auf eine Reisekostenerstattung (Ziffer 3.3 WRL) stellte Nordrhein-Westfalen die bei ihm angestellten Lehrkräfte bisher unzulässig vor die Wahl: Entweder verzichtete der Lehrer auf die Erstattung seiner Reisekosten, oder die Schulfahrten konnten nicht stattfanden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte in seinem Urteil vom 16. Oktober 2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 183/11) diese Praxis für rechtswidrig. Damit ist ein erheblicher Nachteil für engagierte Lehrer entfallen, da sich persönliches Interesse und Lehrauftrag nun nicht mehr entgegenstehen.
Ob in Anbetracht der Etatplanung der nordrhein-westfälischen Landesregierung Klassenfahrten und Wandertage der Düsseldorfer Schulen heute und zukünftig vollumfänglich durchgeführt werden können, möchten unsere Fraktionen mit dieser Anfrage erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
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