
(c) Claudia Weng
- Wie viele Förderungen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum konnten im laufenden Jahr von der Verwaltung bisher bewilligt werden?
- Wie wird das Programm beworben und welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung den Bekanntheitsgrad des Förderprogramms weiter zu verbessern?
- Welcher konkrete Abstimmungsbedarf hat dazu geführt, dass die Änderung der städtischen Richtlinien des Förderprogramms von der Tagesordnung der Sitzung am 4. Mai 2015 genommen wurde und warum wurde dem Ausschuss bislang keine neue Vorlage vorlegt?
Die steigenden Bau- und Grundstückskosten machen es in Düsseldorf für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen immer schwieriger passendes Wohneigentum zu finden. Familien mit Kindern sollten ihren Traum von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus aber auch in Düsseldorf verwirklichen können. Da für diese Gruppe eine Förderung des Landes teilweise bereits seit 2011 weggefallen ist, unterstützt Düsseldorf an dieser Stelle mit einer speziellen städtischen Förderung.
Um das Programm an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und zu optimieren war dem Ausschuss in der Sitzung am 5. Mai 2015 eine Vorlage zur Änderung der städtischen Richtlinien des Förderprogramms zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vorgelegt worden.
Um den gestiegenen Gesamtkosten und dem aktuell niedrigen Zinsniveau Rechnung zu tragen sollten u.a. die Grundpauschale von 35.000 € auf 40.000 € erhöht, die ersten 10 statt bisher 5 Jahre der Darlehenslaufzeit zinsfrei sein und die weiteren Zinssätze abgesenkt werden.
Auf Wunsch der Verwaltung wurde die Evaluation aber von der Tagesordnung genommen und bisher nicht wieder neu vorgelegt. Begründet wurde dieser Schritt mit einer erneut notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung.
Die CDU-Ratsfraktion möchte sich über den aktuellen Stand des Förderprogramms und die genauen inhaltlichen Gründe der Verzögerung informieren.
Empfehlen Sie uns!