
(c) Susanne Haberland
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung im Einzelnen, um die öffentlich zugänglichen städtischen kulturbezogenen Mietbereiche[1] (Publikumsflächen) im Gebäude Konrad-Adenauer-Platz 1 so auszustatten, dass die Bedarfe und Interessen von mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen mit Behinderung umfassend gewahrt sind?
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung im Einzelnen, um sowohl Beschäftigte, Nutzer/innen, Veranstaltungsgäste als auch sämtliche städtischen Mietbereiche (einschließlich Toiletten, Zugängen, Aufzügen und Treppenhäusern) tagsüber und in der Nacht vor Verletzungen der Hausordnung, Belästigungen/Übergriffen, Einbruch/Diebstahl, mutwilliger Beschädigung, Drogenhandel/Drogen-missbrauch, Müllablagerung/Verschmutzung u. Ä. zu schützen, und wie sind dabei auch andere gewerbliche Mieter im Gebäude eingebunden?
- Wurden inzwischen
- Anzahl (bitte Einzelbedarfe von Instituten und Schulverwaltungsamt nennen)
- Qualität (Lage, Rollstuhlgerechtigkeit, Dauer)
- Kosten
für die von der Stadt anzumietenden Pkw-Stellplätze in einer ergänzenden Mietvereinbarung konkret festgelegt, und wie viele Fahrradabstellanlagen sowie Stellplätze für Elektro- und auch Carsharing-Fahrzeuge sind überdies geplant?
Die CDU-Ratsfraktion begleitet aufmerksam die Planungs- und Ausstattungsfortschritte zur städtischen Nutzung des KAP 1 als Kultur-, Medien- und Verwaltungshaus. Dabei sind uns insbesondere drei Qualitätsanforderungen wichtig, die die künftige Akzeptanz der Einrichtung auf Seiten der Bevölkerung mit bestimmen:
- Maßnahmen zur Wahrung der Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen mit Behinderung,
- Maßnahmen, die die Sicherheit von Personen und Sachen im Gebäude gewährleisten, sowie
- ein ausreichendes und für die Stadt als Mieterin kostenverträgliches Angebot an Stellplätzen auch für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge sowie Fahrradabstellanlagen.
Zur Stellplatzsituation hat die Verwaltung im Kulturausschuss am 6. Juni 2018 auf unsere Anfrage hin ausgeführt (41/ 84/2018): Die Stadt habe sich „mietvertraglich das Recht gesichert, bis zu 75 Stellplätze im Objekt anmieten zu können“. In einer ergänzenden Mietvereinbarung, die noch abzuschließen sei, würden konkrete Festlegungen zu Anzahl, Dauer und Lage getroffen. „Eventuell wird ein Teil der Stellplätze nur über Tag von der Stadt angemietet, sodass dieser Teil der Stellplätze abends vom Vermieter für normale Parkhausbenutzer (zum Beispiel für Theaterbesucher) zur Verfügung gestellt werden könnte.“
„Demnächst“ werde die Verwaltung auch den Bedarf der nutzenden Institute und des Schulverwaltungsamts abstimmen.
Zu den Kosten hat sich die Verwaltung bislang noch nicht geäußert.
Die CDU-Fraktion möchte nun unter anderem wissen, wie der aktuelle Vertrags- und Planungsstand bei der Stellplatzanmietung aussieht.
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