Anfrage: Kanal-TÜV NRW eine Belastung für die Bürger?

Rolf Tups
Sitzung am 18.04.2013
Rolf Tups
Anfrage:
  1. Welche Bereiche der Landeshauptstadt liegen in Wasserschutzgebieten und sind somit grundsätzlich von der durch die rot-grüne Landesregierung beschlossenen Dichtheitsprüfung („Kanal-TÜV“) von privaten Abwasserkanälen betroffen?
  2. Wie viele Gebäude sind in den betroffenen Gebieten vor 1965 gebaut worden und müssen nach dem Landesgesetz bereits bis 2015 geprüft werden und wie viele neue Gebäude müssen diese Prüfung bis zum Jahre 2020 durchlaufen?
  3. Welche durchschnittlichen Kosten für Dichtheitsprüfungen werden den Hauseigentümern durch dieses Landesgesetz aufgebürdet und mit welchen möglichen Folgekosten für Sanierungsaufwendungen müssen Hauseigentümer in Einzelfällen rechnen?
Begründung:

Am 27. Februar 2013 hat der Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition eine Neuregelung der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle („Kanal-TÜV“) beschlossen. So sollen in Wasserschutzgebieten Hauseigentümer die private Abwasserrohre von Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, bis 2015 geprüft werden. Neuere Häuser in Schutzgebieten  müssen diese Kanäle bis 2020 untersuchen. Hohe Schäden sind sofort zu beheben, für mittlere ist eine Frist von zehn Jahren vorgesehen. Nach Schätzungen von Eigentümerverbänden ist durch die neu beschlossene Regelung mit teilweise erheblichen Belastungen für Betroffene zu rechnen. Zudem führt das neue Gesetz zu einer deutlichen Ungleichbehandlung von Hauseigentümern.
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP möchten sich über die Auswirkungen der neugeregelten Dichtheitsprüfung im Düsseldorfer Stadtgebiet informieren.

 

Friedrich G. Conzen
Manfred Neuenhaus