
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Schuljahr 2013/2014 an welchen Gymnasien unterrichtet, und aus welchen Gründen erfolgte eine Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an diese Schulform?
- Welche Fristen und Voraussetzungen waren bei der Einrichtung integrativer Gruppen zu beachten, und wie wurde den Belangen der Eltern, der Schule und des Schulträgers Rechnung getragen?
- Welche Auswirkungen hat die zieldifferente Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien und Realschulen bezogen auf die Lehrpläne, die Klassengrößen sowie die Personalausstattung, und sind Änderungen im nächsten Jahr zu erwarten?
Begründung:
Die Rheinische Post hat in ihrer Ausgabe vom 27. März 2013 thematisiert, dass am Leibniz-Gymnasium zum kommenden Schuljahr eine Inklusionsgruppe eingerichtet werden soll.
Die derzeitige Erlasslage des Schulministeriums zur Einrichtung integrativer Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I wirft einige Fragen bezüglich einer sachgerechten Umsetzung auf.
Mit unserer Anfrage möchten wir in Erfahrung bringen, wie die zuständige Schulaufsicht dem Bedarf der Eltern und der Schulen nachkommt und welche Auswirkungen sich aus dieser Maßnahme ergeben.
Sylvia Pantel
Gerhild Kocks
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