
(c) Susanne Haberland
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie erst den Medien zu entnehmen war, haben Sie Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Kluth zum ehrenamtlichen Geschäftsführer der städtischen Holding ernannt. Diese Personalentscheidung ist ohne Information und Einbindung der Politik getroffen worden.
Im Wahlkampf haben Sie bei den Bürgerinnen und Bürgern um deren Stimmen mit der Zusage geworben, dass mit Ihrer Amtszeit mehr Transparenz und eine neue Informationspolitik ins Rathaus einziehen würden.
Daher bitten wir Sie im Nachgang zu Ihrer Personalentscheidung um Beantwortung nachfolgender Fragen.
- Wie ist das Auswahlverfahren zur Besetzung der Position der Geschäftsführung der städtischen Holding erfolgt, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten haben sich beworben bzw. wurden in Erwägung gezogen?
- Wie ist der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers der Holding ausgestaltet, wie viele Arbeitsstunden sind wöchentlich für seine Tätigkeit kalkuliert, werden ihm Büroräume und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, erhält er ein für die Tätigkeit angemessenes Gehalt, und ist er als Geschäftsführer der Holding weisungsberechtigt gegenüber städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
- Wurde vom Gesellschafter geprüft, ob es rechtlich zulässig bzw. ohne den Anschein missbräuchlichen Verhaltens möglich ist, diese Position mit einem unentgeltlich tätigen Rechtsanwalt zu besetzen, der Partner einer Düsseldorfer Kanzlei ist, und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis?
Bisher wurde die Geschäftsführung der städtischen Holding von sachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt Düsseldorf wahrgenommen. Nunmehr soll ein Düsseldorfer Rechtsanwalt diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Das Auswahlverfahren und die Besetzung erfolgten ohne Information bzw. Einbindung des Rates durch Herrn Oberbürgermeister Geisel als Vertreter der Gesellschafterin Stadt für die städtische Holding. Die erfolgte Auswahl ist rechtlich und nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer funktionierenden städtischen Compliance sowie der geltenden Corporate-Governance-Regelungen in Frage zu stellen. Deshalb fordert die CDU-Ratsfraktion eine detaillierte Darstellung dieser Personalentscheidung für den Rat und die Öffentlichkeit.
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