
(c) Ralph Sondermann
Seit fünf Jahren schließt die Stadtverwaltung viele ihrer Dienststellen über die Weihnachtstage. Aufgrund der positiven Aufnahme dieser Regelung sowohl in der Mitarbeiterschaft als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sollte verwaltungsseitig über eine Ausweitung, beispielsweise an Brückentagen bzw. über die Planung sogenannter Betriebsferien, nachgedacht werden.
Anlässlich unserer Anfrage in 2014 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass eine interne Meinungsbildung zur Schließung der städtischen Dienststellen nicht abgeschlossen sei. Offensichtlich ist diese Prüfung ein „Dauerbrenner“: Zwar schlossen auch in 2017 die meisten Ämter zwischen Weihnachten und Neujahr, eine gesamtstädtische Konzeption zu Art und Umfang von Betriebsferien fehlt jedoch bis heute.
- Welche personalorganisatorischen und finanziellen Effekte haben sich aus den Weihnachtsschließungen der städtischen Dienststellen in den Jahren 2012 bis einschließlich 2017 ergeben, und wäre eine Ausweitung auf Brückentage bis hin zu Betriebs- bzw. Werksferien von ähnlichem Vorteil?
- Konnte zwischenzeitlich die interne Meinungsbildung zur Ausweitung auf Brückentage bzw. zur Einführung von Betriebsferien abgeschlossen werden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, welche Vor- und Nachteile weiterer Schließungszeiten haben sich aus der bisherigen Prüfung ergeben, und wann wird ein Ergebnis erwartet? - Wurden die städtischen Betriebsferien auch im Rahmen des Projekts „Verwaltung 2020“ thematisiert, haben sich hierdurch ggf. andere Vorschläge für Schließungsmodelle ergeben, und sollen diese in eine gesamtstädtische Konzeption einfließen?
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